Elektronischer Aufenthaltstitel eAT ab 01.09.2011
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Der Deutsche Bundestag hat in einer Sitzung beschlossen, den Einführungstermin des eAT vom 01.05.2011 auf den 01.09.2011 zu verlegen. Grund dafür ist ein Problem der Zertifizierung der Chips auf dem eAT. Bitte bedenken Sie bei Ihren diesjährigen Urlaubsreisen bzw. Heimataufenthalten die Terminverschiebung!) Allgemeine Informationen für ausländische Mitbürger stellt das BAMF zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) unter folgendem Link zur Verfügung: www.bamf.de/eaufenthaltstitel
Ansprechpartner:
Ausländerangelegenheiten und Personenstandsrecht
Münchner Str. 3
83714 Miesbach
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