Soziale Sicherung und Wohngeld
>Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII):
Hilfe zum Lebensunterhaltfür Personen, die nicht erwerbsfähig sind oder die sich länger als 6 Monate in stationärer Behandlung befinden
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Personen zwischen 18. und 65. Lebensjahr, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
Hilfen zur Gesundheit für Personen, die aus verschiedensten Gründen nicht gesetzlich, freiwillig oder privat versichert sind
Hilfe zur Pflege für Personen, die wegen ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung für die Bewältigung alltäglicher Verrichtungen Hilfe bedürfen
Hilfe zur Überwindung besonderer Lebenslagenfür Personen bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und sie aus eigener Kraft zur Überwindung dieser Schwierigkeiten nicht fähig sind
Hilfe in anderen Lebenslagen für Personen, die ihren eigenen Haushalt nicht mehr selbst führen können, Bestattungskosten, sofern die zur Bestattung Verpflichteten diese Kosten nicht tragen können.Formulare finden Sie in der Auswahl links unter Formulare/Merkblätter- Soziales
weitere Informationen:
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (Startseite)
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (Sozialhilfe)
>Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessen und familiengerechten Wohnens.
Es wird als Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum gezahlt und soll jenen helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten dafür selbst zu tragen.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnungweitere Informationen / Antragsformulare gibt es hier...