Bauamt
>Hier kommen Sie direkt zu den zuständigen Ansprechpartnern
>Unterlagen
Bauantragvereinfachtes VerfahrenBauvoranfrage
Sonderbau
Werbeanlagen
NutzungsänderungVorbescheidsantragAbgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumgesetz (Info)
Ein Entwurfsverfasser erstellt die Unterlagen, die bei der Gemeinde des Bauortes eingereicht werden.
>Formulare
Sämtliche Formulare (Bauantrag - Genehmigungsfreistellung - Vorbescheid oder auch Brandschutzbescheinigungen) sind beim Bayerischen Innenministerium hier ... abrufbar.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumgesetz - Antrag
Abstandsflächenübernahme
Abstandsflächenübernahme - Erläuterungen zur Zustimmung
Anzeige zur Nutzungsaufnahme
Bauantrag - Genehmigungsfreistellung - Vorbescheid
Bauantrag - Erläuterungen zum Ausfüllen
Baubeginnsanzeige
Baubeginnsanzeige - Erläuterung zum Ausfüllen
Baubeschreibung
Bauherrenwechsel
Bautafel
Bescheinigung Baugrund und dessen Tragfähigkeit
Bescheinigung Brandschutz I
Bescheinigung Brandschutz II
Bescheinigung Brandschutz III
Bescheinigung Grundfläche und Höhenlage
Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
Bescheinigung Standsicherheit I
Bescheinigung Standsicherheit II
Beseitigungsanzeige
Beseitigungsanzeige - Erläuterungen zum Ausfüllen
Bodenrichtwertempfehlung - Antrag
Isoliere Befreiung - Antrag
Kriterienkatalog
Kriterienkatalog - Erläuterungen
Stellungnahme der Gemeinden
Verantwortlicher für die Bauausführung
Verantwortlicher für die Bauausführung - Erläuterungen
Bautätigkeitsstatistik
Leitsätze Bauen
>Gebühren
Es fallen 1 bis 4 Promille der Baukosten an, diese erhöhen sich bei der Erteilung von Befreiungen entsprechend ihrem Nutzen. Abgrabungsgenehmigungen sind abhängig von der Menge des verwertbaren Abbaugutes; Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz sind gebührenfrei. Bei Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist die Gebühr abhängig von der Anzahl und Art der aufzuteilenden Einheiten.