Trinkwasser
Alle Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen müssen nach der Trinkwasserverordnung ihr Wasser regelmäßig mikrobiologisch und physikalisch-chemisch auf vorgegebene Parameter untersuchen lassen und die Befunde dem Gesundheitsamt vorlegen.
Oberstes Ziel ist der Verbraucherschutz, also die Vermeidung einer gesundheitlichen Schädigung durch Krankheitserreger oder Schadstoffe.
Um auszuschließen, dass menschliche oder tierische Ausscheidungen die Wasserqualität beeinträchtigen, dürfen bestimmte Darmkeime in 100 ml nicht enthalten sein. Ideal wäre natürlich primär einwandfreies Grundwasser, ansonsten muss das Trinkwasser desinfiziert werden, wofür es verschiedene Möglichkeiten gibt.
Oberstes Ziel ist der Verbraucherschutz, also die Vermeidung einer gesundheitlichen Schädigung durch Krankheitserreger oder Schadstoffe.
Um auszuschließen, dass menschliche oder tierische Ausscheidungen die Wasserqualität beeinträchtigen, dürfen bestimmte Darmkeime in 100 ml nicht enthalten sein. Ideal wäre natürlich primär einwandfreies Grundwasser, ansonsten muss das Trinkwasser desinfiziert werden, wofür es verschiedene Möglichkeiten gibt.
>Trinkwasserverordnung
- Anzeige einer Hausinstallation nach § 13 Abs. 2 TrinkwV - (PDF / 191 KB)
- Anzeige einer Regenwassernutzungsanlage nach § 13 Abs. 3 TrinkwV - (PDF / 210 KB)
- Informationen zu Hausinstallationen gemäß TrinkwV - (PDF / 183 KB)
- Maßnahmeplan § 16 Abs. 6 TrinkwV - (DOC / 72 KB)
- Trinkwasserstatistik 2010 - (PDF / 206 KB)
Novellierte Trinkwasserverordnung
- Trinkwasserverordnung 01.11.2011
- Meldeformulare für anzeigepflichtige Anlagen gemäß geänderter Trinkwasserverordnung
- FAQ`s zu dem Meldeformular für anzeigepflichtige Anlagen gemäß; geänderter Trinkwasserverordnung
- Legionellen - die am häufigsten gestellten Fragen
>Statistik der bakteriologischen Untersuchungen
Trinkwasserstatistik 2008 [PDF: 21 KB]
Trinkwasserstatistik 2009 [PDF: 11 KB]
Trinkwasserstatistik 2010 [PDF: 206 KB]
>Aufbereitung und Desinfektion
>Untersuchungsstellen
>Informationen
Hygieneregeln für die Trinkwasserversorgung bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel (z.B. Jahrmärkte, Volksfeste, Bierzeltbetrieb)
Desinfektion von Tankfahrzeugen (Trinkwasser)
Hinweise zur Erkennung und Behebung von Mängeln an kleineren Wasserversorgungsanlagen und Einzelversorgungen
Infektionsrisiko bei Einsätzen in Hochwasser- und Überschwemmungsgebieten
Ansprechpartner:
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