Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA), vormals Heimaufsicht
Die FQA prüft, ob die Einrichtungen die Anforderungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) erfüllen, unterstützt Träger und Verantwortliche der Einrichtungen, diese gesetzliche Anforderung durch Beratung zu erreichen und ergreift ggf. ordnungsrechtliche Maßnahmen.
Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz ersetzt seit 01. August 2008 das bis 31.07.2009 gültige Heimgesetz.
>Aufgaben:
Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber Heimbewohnern, Heimbeiräten, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit,
Schutz der Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen in Heimen, Sicherstellung einer angemessenen Qualität des Wohnens sowie der Betreuung und Pflege in Heimen, Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohner/innen, Sicherung der dem Träger des Heims gegenüber den Bewohnerinnen u. Bewohnern obliegenden Pflichten, Überwachung und Kontrolle der Einrichtungen hinsichtlich Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und vertraglichen Verpflichtungen
>Asprechpartner für Beratungen und Beschwerden
>Hilfe bei der Ausahl eines Heimes
>Ihr Recht als Bewohner
>Informationen für Bewohner, Angehörige, Betreuer und Einrichtungen
Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege
Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pfege
Künstliche Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
Was ist Demenz - Was ist Alzheimer
Bayerischer Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und Einrichtungen [PDF: 798 KB]
> Prüfberichte der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht – (FQA) im Landkreis Miesbach
Allgemeine Hinweise zu den Prüfberichten der FQA
Bitte beachten Sie bezüglich der Lektüre unserer Berichte folgende Hinweise:
Unseren Prüfungen und den danach verfassten Prüfberichten liegt eine Stichprobe zu Grunde. Das bedeutet insbesondere, dass wir im Rahmen unserer Prüfungen nur einen Auszug der Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner begutachten können. Daher erfolgt auch keine abschließende Gesamtbenotung oder -bewertung der jeweiligen Einrichtung.
Die Prüfberichte können Ihnen bei der Suche nach einem Einrichtungsplatz helfen. Sie ersetzen jedoch nicht das persönliche Urteil, das sich jeder Interessierte durch einen Besuch in der Einrichtung unbedingt selbst bilden sollte.Hier kommen Sie zu den Prüfberichten
Wendelsteinstraße 1
83714 Miesbach
Wendelsteinstraße 1
83714 Miesbach