Jagdangelegenheiten
>Aktuelles
Versand von waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnissen
Ab dem 01.11.2011 werden alle waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse per Postzustellung direkt dem Empfänger zugestellt und nicht mehr über die Gemeindeverwaltungen ausgehändigt. Damit kann für die Bürger eine Verkürzung der Bearbeitungszeit erreicht werden und die Gemeinden werden von dieser Aufgabe entlastet. Eine persönliche Abholung beim Landratsamt ist natürlich weiterhin möglich.
Diese Maßnahme bringt eine geringe Erhöhung (3,09 €) der Bearbeitungsgebühr für die waffen- und jagdrechtlichen Entscheidungen mit sich.
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