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Foto Landkreis Miesbach

Verbraucherschutz

 

> Fleischhygiene

  • Amtliche Hygieneüberwachung bei nicht selbstschlachtenden Metzgereien
  • Ausstellung von Genusstauglichkeitsbescheinigungen bei der Ausfuhr von Fleisch und Fleischprodukten
  • Stellungnahmen zu Bauplänen (Metzgereien, Selbstvermarkter)
  • Mitwirkung bei der Zulassung von EU-Betrieben (Fleischhygienerecht)
  • Überwachung der amtlichen Fleischhygiene/Geflügelfleischhygiene

weitere Informationen zur Fleischhygieneüberwachung

> Milchhygiene

  • Überwachung der Milcherzeugerbetriebe
  • Überwachung der Milch-Ab-Hof-Abgabe
  • Überwachung in Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieben
  • Mitwirkung bei der Zulassung von EU-Betrieben (Milchhygienerecht)

> Lebensmittelüberwachung

  • Überwachung aller Betriebe auf Einhaltung der Vorschriften über Lebensmittel,Tabakwaren, kosmetischer Mittel, Bedarfsgegenstände und sonstiger Gegenstände im Sinne des LFGB
  • Mitwirkung bei der Überwachung der Preisangabenverordnung in LFGB-Betrieben
  • Technische Überwachung der Getränkeschankanlagen und Überprüfung der Sachkundigen
  • Stellungnahmen zu Bauplänen (LFGB-Betriebe)
  • Überprüfung von Gestattungen gem. § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (Festzelte, Straßenfeste usw.)
  • Mitwirkung bei Antrag auf Gaststättenkonzession
  • Überwachung von Rückrufaktionen (Sicherstellen, Beschlagnahmen)
  • Entnahme von Plan-, Verdachts- und Beschwerdeproben
  • Mitwirkung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
  • Kontrolle der freiverkäuflichen Arzneimittel außerhalb von Apotheken
  • Vollzug der Rindfleischetikettierung

Weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung

> Kosmetik  

> Tabakprodukte  

> Bedarfsgegenstände

> Tierarzneimittel, Fütterungsarzneimittel

  • Überwachung von tierärztlichen Hausapotheken
  • Überwachung des Verkehrs mit Tierarznei- und Betäubungsmitteln
  • Kontrolle der freiverkäuflichen Tierarzneimittel außerhalb von Apotheken

Die Überwachung im Verkehr mit Arzneimitteln, die bei Tieren Anwendung finden, ist für den amtstierärztlichen Dienst eine besonders schwierige Aufgabe. Der Einsatz von Arzneimitteln zur Gesunderhaltung des Tierbestandes ist unerlässlich. Ein unsachgemäßer Einsatz von Arzneimitteln, der eine Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers durch Rückstände in Lebensmitteln zur Folge haben kann, muss verhindert werden. Im Bereich Arzneimittel sind nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch tierärztliche Hausapotheken sowie Zoohandlungen mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln zu überprüfen. Ferner unterliegt die Überwachung freiverkäuflicher Arzneimittel außerhalb von Apotheken der Lebensmittelüberwachung. Für die Überwachung von Arzneimittelrückständen in tierischen Lebensmitteln werden im Rahmen des Rückstandskontrollplanes Stichproben vom geschlachteten oder lebenden Tier entnommen. Die Milch der Milch liefernden Betriebe im Landkreis wird über die Molkereien auf Rückstände untersucht. Die Lebensmittelüberwachung nimmt Proben von allen Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zur Untersuchung auf Rückstände 

> freiverkäufliche Arzneimittel

Die Überwachung der freiverkäuflichen Arzneimittel außerhalb von Apotheken, im Einzelhandel, unterliegt der Lebensmittelüberwachung. Freiverkäufliche Arzneimittel werden in Drogeriemärkten, Reformhäusern und Bioläden angeboten, aber auch in Lebensmittelmärkten oder im Reisegewerbe auf Märkten. Vor Aufnahme des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ist nach § 67 Arzneimittelgesetz (AMG) die Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln darf nur mit der erforderlichen Sachkunde betrieben werden. Es ist dem Landratsamt daher ein entsprechender Sachkundenachweis vorzulegen.

> Futtermittelüberwachung

  • Entnahme von Plan-, Verdachts- und Beschwerdeproben
  • Mitwirkung bei der Überprüfung von Futtermittelunternehmen

Ansprechpartner:
 
Verbraucherschutz
Am Windfeld 9
83714 Miesbach
Telefon:
08025 704-404

FAX:
08025 704-401

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Frau Bettina Rankl              Telefon: 08025 704-375
Herr Raimund Hartinger      Telefon: 08025 704-403
Frau Dr. Marion Geier         Telefon: 08025 704-323
Herr Rudolf Maaßen            Telefon: 08025 704-292
Herr Armin Sittner              Telefon: 08025 704-292
Herr Christian Weis            Telefon: 08025 704-433
Frau Claudia Pollmer           Telefon: 08025 704-405
Herr Maximilian Schütz        Telefon: 08025 704-292
Herr Thomas Graf               Telefon: 08025 704-434