Verbraucherschutz
> Fleischhygiene
- Amtliche Hygieneüberwachung bei nicht selbstschlachtenden Metzgereien
- Ausstellung von Genusstauglichkeitsbescheinigungen bei der Ausfuhr von Fleisch und Fleischprodukten
- Stellungnahmen zu Bauplänen (Metzgereien, Selbstvermarkter)
- Mitwirkung bei der Zulassung von EU-Betrieben (Fleischhygienerecht)
- Überwachung der amtlichen Fleischhygiene/Geflügelfleischhygiene
weitere Informationen zur Fleischhygieneüberwachung
> Milchhygiene
- Überwachung der Milcherzeugerbetriebe
- Überwachung der Milch-Ab-Hof-Abgabe
- Überwachung in Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieben
- Mitwirkung bei der Zulassung von EU-Betrieben (Milchhygienerecht)
> Lebensmittelüberwachung
- Überwachung aller Betriebe auf Einhaltung der Vorschriften über Lebensmittel,Tabakwaren, kosmetischer Mittel, Bedarfsgegenstände und sonstiger Gegenstände im Sinne des LFGB
- Mitwirkung bei der Überwachung der Preisangabenverordnung in LFGB-Betrieben
- Technische Überwachung der Getränkeschankanlagen und Überprüfung der Sachkundigen
- Stellungnahmen zu Bauplänen (LFGB-Betriebe)
- Überprüfung von Gestattungen gem. § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (Festzelte, Straßenfeste usw.)
- Mitwirkung bei Antrag auf Gaststättenkonzession
- Überwachung von Rückrufaktionen (Sicherstellen, Beschlagnahmen)
- Entnahme von Plan-, Verdachts- und Beschwerdeproben
- Mitwirkung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Kontrolle der freiverkäuflichen Arzneimittel außerhalb von Apotheken
- Vollzug der Rindfleischetikettierung
> Informationen für Gastwirte und Festveranstalter
Merkblatt für Festveranstaltungen
Musterspeisekarte
Hygiene Leitfaden bei Vereinsfesten
> Kosmetik
> Tabakprodukte
> Bedarfsgegenstände
> Tierarzneimittel, Fütterungsarzneimittel
- Überwachung von tierärztlichen Hausapotheken
- Überwachung des Verkehrs mit Tierarznei- und Betäubungsmitteln
- Kontrolle der freiverkäuflichen Tierarzneimittel außerhalb von Apotheken
Die Überwachung im Verkehr mit Arzneimitteln, die bei Tieren Anwendung finden, ist für den amtstierärztlichen Dienst eine besonders schwierige Aufgabe. Der Einsatz von Arzneimitteln zur Gesunderhaltung des Tierbestandes ist unerlässlich. Ein unsachgemäßer Einsatz von Arzneimitteln, der eine Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers durch Rückstände in Lebensmitteln zur Folge haben kann, muss verhindert werden. Im Bereich Arzneimittel sind nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch tierärztliche Hausapotheken sowie Zoohandlungen mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln zu überprüfen. Ferner unterliegt die Überwachung freiverkäuflicher Arzneimittel außerhalb von Apotheken der Lebensmittelüberwachung. Für die Überwachung von Arzneimittelrückständen in tierischen Lebensmitteln werden im Rahmen des Rückstandskontrollplanes Stichproben vom geschlachteten oder lebenden Tier entnommen. Die Milch der Milch liefernden Betriebe im Landkreis wird über die Molkereien auf Rückstände untersucht. Die Lebensmittelüberwachung nimmt Proben von allen Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zur Untersuchung auf Rückstände
> freiverkäufliche Arzneimittel
Die Überwachung der freiverkäuflichen Arzneimittel außerhalb von Apotheken, im Einzelhandel, unterliegt der Lebensmittelüberwachung. Freiverkäufliche Arzneimittel werden in Drogeriemärkten, Reformhäusern und Bioläden angeboten, aber auch in Lebensmittelmärkten oder im Reisegewerbe auf Märkten. Vor Aufnahme des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ist nach § 67 Arzneimittelgesetz (AMG) die Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln darf nur mit der erforderlichen Sachkunde betrieben werden. Es ist dem Landratsamt daher ein entsprechender Sachkundenachweis vorzulegen.
> Futtermittelüberwachung
- Entnahme von Plan-, Verdachts- und Beschwerdeproben
- Mitwirkung bei der Überprüfung von Futtermittelunternehmen
Herr Raimund Hartinger Telefon: 08025 704-403
Frau Dr. Marion Geier Telefon: 08025 704-323
Herr Rudolf Maaßen Telefon: 08025 704-292
Herr Armin Sittner Telefon: 08025 704-292
Herr Christian Weis Telefon: 08025 704-433
Frau Claudia Pollmer Telefon: 08025 704-405
Herr Maximilian Schütz Telefon: 08025 704-292
Herr Thomas Graf Telefon: 08025 704-434