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Für Menschen mit Behinderung

Informieren Sie sich umfassend auf dem Behindertennavigatorunseres Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.


BLWG - Informations- und Servicestellen für Menschen mit Behinderung in Oberbayern

Unter der Leitung des Bezirks Oberbayern und mit Beteiligung von Vertretern der Selbsthilfeverbände sowie der Wohlfahrtspflege und der bestehenden Sozialdienste für Menschen mit Hörbehinderung wurde in den letzten Jahren das Konzept für ein Modellprojekt entwickelt mit dem Ziel, die Versorgung der Menschen mit Hörbehinderung in Oberbayern zu verbessern und die Beratungsangebote im Sinne der Inklusion weiter zu entwickeln.

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Die BLWG-Informations- und Servicestellen für Menschen mit Hörbehinderung in Oberbayern informieren rund um das Thema Hörbehinderung; erleichtern die persönlichen Lebenssituationen von hörbehinderten Menschen; verbessern die soziale und gesellschaftlichen Bedingung für Menschen mit Hörbehinderung.

Das Angebot richtet sich an Gehörlose, Schwerhörige und spätertaubte Menschen, Taubblinde und hörsehbehinderte Menschen, Träger eines Cochlea-Implantates, hörbehinderte Menschen mit Tinitus und Angehörige.

Die BLWG-Informations- und Servicestellen bieten Fachauskünfte rund um das Thema Hörbehinderung, Information zu technischen Hilfen und weitere Kommunikationshilfen, allgemeine Sozialberatung, Unterstützung in Belastungssituationen, Beratung zu Rehabilitations- und weiteren Hilfsangeboten, bei Bedarf Hilfe bei der Alltagsorganisation und Förderung von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen.

Die neue Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung bietet für den Landkreis Miesbach Sprechzeiten an.

Ort: Regens-Wagner-Erlkam, Offene Hilfen Miesbach, Wallenburger Straße 12, 83714 Miesbach

Berater: Herr Sören Gericke

Anmeldung ist dringend erwünscht.
Telefon: 0881 92 70 05 49
Mobil: 0175 88 03 841
Fax: 0881 92 79 06 71
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Die Beratungsstelle der EUTB in Miesbach - ein ergänzendes Beratungsangebot

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich und zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Die Beratung erfolgt von Betroffenen für Betroffene im sogenannten Peer Counseling. Peers nennt man Personen aus einer Gruppe mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen.

Die EUTB berät zeitlich unbegrenzt, trägerunabhängig und selbstverständlich vertraulich. Die Beraterinnen und Berater übernehmen eine Lotsenfunktion, geben Orientierung und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Menschen.

Typische Fragen können beispielsweise sein:

  • Wie kann ich durch einen Antrag eine Schwerbehinderung anerkennen lassen?
  • Wo kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
  • Kann und sollte ich (bewilligte) Teilhabeleistungen als Persönliches Budget organisieren?
  • Mit welchen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann ich meinen aktuellen Job behalten?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, um aus dem Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen und ist das für mich sinnvoll?
  • Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, um mit einem Auto am sozialen Leben teilzuhaben?
  • Welche Pflegeangebote gibt es?
  • Welche Möglichkeiten des Barrierefreien Wohnens gibt es?

Kontakt:

EUTB Miesbach Stadtplatz 10

83714 Miesbach

Telefon: +49 08025 925 95 82

E-Mail: eutb.os@ospe-ev.de 

www.eutb-ospe.de 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Flyern bzw. den nachstehenden Links:

https://www.teilhabeberatung.de/beratung/eutb-oberbayern-sud-aussenstelle-miesbach 

https://www.teilhabeberatung.de 

Gabriele-Oemisch-Stiftung für Menschen mit Handicap

Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und hat ihren Sitz in Miesbach. Rechtsträgerin ist der Landkreis Miesbach.
 
Organe der Stiftung sind Stiftungsbeirat und Stiftungsverwaltung. Vorsitzender des Stiftungsbeirats ist der Landrat des Landkreises Miesbach. Die Stiftungsverwaltung erfolgt durch die Kreiskämmerei.
 
Die Stiftung wurde durch Frau Gabriele Oemisch (Trägerin des Bundesverdienstkreuzes, der Silbermedaille des Freistaates Bayern und der Ehrenmedaille der Ärzteschaft), Rottach-Egern, von Todes wegen verfügt und soll nachhaltig zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen beitragen.
 
Das Grundstockvermögen beträgt 1.000.000,00 € 

 

Wer kommt für eine Unterstützung aus Stiftungsmittel in Frage?

  • Die Stiftung wurde errichtet, um bedürftigen behinderten Menschen, sei es körperlich und/oder behinderten Menschen zu helfen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Landkreis Miesbach.
  •  Die Stiftung ist auch berechtigt, an andere Einrichtungen, die behinderten Menschen Unterstützung, Zuwendungen oder Fördermittel zu geben, z. B. auch an Gemeinden des Landkreises Miesbach.

Wie hilft die Gabriele-Oemisch Stiftung?

  • Soweit die Voraussetzungen für eine Unterstützung aus Stiftungsmitteln vorliegen und Stiftungsmittel zur Verfügung stehen, wird eine einmalige oder auch dauernde Unterstützung, ggf. auch über einen bestimmten Zeitraum verteilte Unterstützung, gewährt.

Wer entscheidet über eine Förderung aus Stiftungsmitteln?

  • Über die Anträge entscheidet die Stiftungsverwaltung in Abstimmung mit dem Stiftungsbeirat. 
  • Die Entscheidung erfolgt schnell und unbürokratisch.