Veterinärwesen
> Tierseuchenbekämpfung
Die Tierseuchenbekämpfung, vor allem die Bekämpfung der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen) ist nach wie vor eine der wichtigsten Aufgaben des amtstierärztlichen Dienstes. Neben den Amtstierärzten wirken bei der Tierseuchenbekämpfung prakt. Tierärzte mit. Die Durchführung von systematischen Bekämpfungsprogrammen für bestimmte Tierseuchen wird vom Veterinäramt organisiert, koordiniert und teilweise selbst durchgeführt. Dazu zählt z. B. die Bekämpfung der BHV1-Infektion (IBR), der Bovinen Virus-Diarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD), der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) und der Tuberkulose.
Neben der Bekämpfung im Seuchenfall wird die Seuchenfreiheit für bestimmte Tierseuchen wie Tuberkulose, Brucellose und Leukose anhand entsprechender Erhebungen (Blutproben, Milchproben, Schlachttierbefunde) ständig überprüft und dokumentiert. Der Seuchenstatus von Einzeltieren, einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben sowie des Landkreises wird somit erarbeitet.
Für die großen Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche und die Schweinepest werden die Seuchennotstandspläne ständig aktualisiert und Bekämpfungsstrategien organisiert.
Das Fleckviehzuchtgebiet Miesbach und die landwirtschaftlich geprägte Kultur unseres Landkreises bedeuten für unsere Amtstierärzte ein hohes Maß an Verantwortung.Informationen zu ausgewählten Tierkrankheiten bzw. Tierseuchen:
Blauzungenkrankheit/Bluetongue
BSE
Bienenkrankheiten
Geflügelpest
MKS
BVD
Paratuberkulose; Paratuberkulose-Leitlinien
Tollwut; Fledermaustollwut
Kuhpocken
Klassische Schweinepest (KSP) od. Europ. Schweinepest (ESP)
Pferdekrankheiten
Aborterreger beim Rind “Neospora caninum
Tierseuchenangelegenheiten beim Handel
Tierseuchenrecht
> Viehverkehr-Reiseverkehr mit Tieren
> Tierkörperbeseitigung
Ein wichtiges Glied in der Kette seuchenverhindernder Maßnahmen stellt eine gut funktionierende Tierkörperbeseitigung dar. Sie dient der Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln tierischer Herkunft und anderen Stoffen, die seuchenhygienisch bedenklich sein können. Aufgabe der Tierkörperbeseitigung ist der Gesundheitsschutz von Menschen, Tieren und der Umwelt vor Erregern übertragbarer Krankheiten und vor giftigen Stoffen, die von verendeten Tieren, Schlachtabfällen und verdorbenen Lebensmitteln tierischer Herkunft ausgehen.
Dies geschieht durch eine aufwendige Sammlung und Verarbeitung der Tierkadaver und Schlachtabfälle. Dazu werden die gesammelten Materialien in den Tierkörperbeseitigungsanlagen bei einer Kerntemperatur von 133 °C und 3 Bar Druck über einen Zeitraum von 20 Minuten sterilisiert. Das bei der Verarbeitung entstehende Tiermehl, Tierfett und Blutmehl wird zur Zeit für die Gewinnung von Energie verbrannt. Im Rahmen der Tierkörperbeseitigung wird auch "spezifiziertes Risikomaterial" (SRM), in denen sich die Erreger von z.B. BSE befinden können, erfaßt und verbrannt.
Für den Landkreis Miesbach ist die Tierkörperbeseitigungsanlage Berndt in Oberding, Landkreis Erding zuständig. Generell besteht für Tierhalter die Verpflichtung, tote Hunde, Katzen, Einhufer, Klauentiere, Geflügel und Kaninchen in einer Tierkörperbeseitigungsanlage beseitigen zu lassen.
Ausnahme für Heimtiere:
Einzelne Tierkörper von Hunden und Katzen, Kaninchen, Vögeln und Kleinnagern dürfen auf eigenem Gelände vergraben werden. Dies darf jedoch nur außerhalb von Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen geschehen. Dabei müsssen die toten Tiere so tief eingegraben werden, dass sie von einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt sind. Ansonsten besteht auch für Heimtiere die Verpflichtung zur unschädlichen Beseitigung in einer Tierkörperbeseitigungsanlage.
> Tierschutz und Tiergesundheit
Der Tierschutz gewinnt in der heutigen Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert. Im Rahmen des Tierschutzes sind landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachtbetriebe, Tiertransporte, Zoohandlungen, Zirkusbetriebe und andere gewerbliche Tierhaltungen wie Hunde- und Katzenzuchten, Reit- und Fahrbetriebe sowie Tierpensionen amtstierärztlich zu überwachen. Neben der allgemeinen Überwachung nimmt die Ermittlung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz viel Zeit in Anspruch.
Tiertransporte unterliegen strengen Vorschriften. Sie erfordern die Prüfung der Transportfahrzeuge und der Plausibilität beigefügter Transportpläne (Transportroute, Transportdauer), der Ladedichte, die Überwachung der Transportfähigkeit der zu transportierenden Tiere und des Gesundheits- und Seuchenstatus der Herkunftsbestände.
> Arzneimittelüberwachung
Die Überwachung im Verkehr mit Arzneimitteln, die bei Tieren Anwendung finden ist für den amtstierärztlichen Dienst eine besonders schwierige Aufgabe. Der Einsatz von Arzneimitteln zur Gesunderhaltung des Tierbestandes ist unerlässlich. Ein unsachgemäßer Einsatz von Arzneimitteln, der eine Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers durch Rückstände in Lebensmitteln zur Folge haben kann, muß verhindert werden. Im Bereich Arzneimittel sind nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch tierärztliche Hausapotheken sowie Zoohandlungen mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln zu überprüfen. Ferner unterliegt die Überwachung freiverkäuflicher Arzneimittel außerhalb von Apotheken der Lebensmittelüberwachung.
Für die Überwachung von Arzneimittelrückständen in tierischen Lebensmitteln werden im Rahmen des Rückstandskontrollplanes Stichproben vom geschlachteten oder lebenden Tier entnommen.
Die Milch der Milch liefernden Betriebe im Landkreis wird über die Molkereien auf Rückstände untersucht. Die Lebensmittelüberwachung nimmt Proben von allen Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zur Untersuchung auf Rückstände.
Bestandsbuch
Anforderungen an tierärztliche Hausapotheken
Neues Tierarzneimittelrecht-häufig gestellte Fragen
> Weiterführende Links
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