Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA), vormals Heimaufsicht
Die FQA prüft, ob die Einrichtungen die Anforderungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) erfüllen, unterstützt Träger und Verantwortliche der Einrichtungen, diese gesetzliche Anforderung durch Beratung zu erreichen und ergreift ggf. ordnungsrechtliche Maßnahmen.
Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz ersetzt seit 01. August 2008 das bis 31.07.2009 gültige Heimgesetz.
>Aufgaben:
Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber Heimbewohnern, Heimbeiräten, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit,
Schutz der Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen in Heimen, Sicherstellung einer angemessenen Qualität des Wohnens sowie der Betreuung und Pflege in Heimen, Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohner/innen, Sicherung der dem Träger des Heims gegenüber den Bewohnerinnen u. Bewohnern obliegenden Pflichten, Überwachung und Kontrolle der Einrichtungen hinsichtlich Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und vertraglichen Verpflichtungen
>Hygienepläne
Bayerischer Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und Einrichtungen [PDF: 798 KB]
>weiterführende Informationen
Übersicht der zuständigen Heimaufsichten in Bayern
Wie finde ich ein geeignetes Pflegeheim
Pflegedatenbank `Paula` des BKK
Broschüre: `Auf der Suche nach einem Heim`
Die Rechte der Heimbewohner/innen
Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
Informationen zur stationären Pflege
Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege
Wendelsteinstraße 1
83714 Miesbach
Wendelsteinstraße 1
83714 Miesbach
