Wohnungshygiene
Das Wohnungsaufsichtsgesetz wurde aufgehoben.
Wohnungsmißstände sind zwischen Eigentümer und Nutzer der Wohnung zu klären.
Das Gesundheitsamt kann nicht als Gutachter für private Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter hinzugezogen werden. Dafür ist ein Umweltlabor bzw. ein Ingenieurbüro zu beauftragen.
Wir stehen den Bürgern jedoch gerne beratend zur Seite.
Wohnungsmißstände sind zwischen Eigentümer und Nutzer der Wohnung zu klären.
Das Gesundheitsamt kann nicht als Gutachter für private Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter hinzugezogen werden. Dafür ist ein Umweltlabor bzw. ein Ingenieurbüro zu beauftragen.
Wir stehen den Bürgern jedoch gerne beratend zur Seite.
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Ansprechpartner:
Gesundheitsamt
Wendelsteinstraße 1
83714 Miesbach
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Telefon (Sekretrariat):
08025 704-423
FAX (Zentral):
08025 704-424
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