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Foto Landkreis Miesbach

Wohnungshygiene

Das Wohnungsaufsichtsgesetz wurde aufgehoben.
Wohnungsmißstände sind zwischen Eigentümer und Nutzer der Wohnung zu klären.
Das Gesundheitsamt kann nicht als Gutachter für private Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter hinzugezogen werden. Dafür ist ein Umweltlabor bzw. ein Ingenieurbüro zu beauftragen.
Wir stehen den Bürgern jedoch gerne beratend zur Seite.
 

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>weiterführende Links


Ansprechpartner:
 
Gesundheitsamt
Wendelsteinstraße 1
83714 Miesbach
Telefon (Sekretrariat):
08025 704-423

FAX (Zentral):
08025 704-424

E-Mail (Zentral):

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