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Foto Landkreis Miesbach

Trinkwasser

Alle Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen müssen nach der Trinkwasserverordnung ihr Wasser regelmäßig mikrobiologisch und physikalisch-chemisch auf vorgegebene Parameter untersuchen lassen und die Befunde dem Gesundheitsamt vorlegen.
Oberstes Ziel ist der Verbraucherschutz, also die Vermeidung einer gesundheitlichen Schädigung durch Krankheitserreger oder Schadstoffe.
Um auszuschließen, dass menschliche oder tierische Ausscheidungen die Wasserqualität beeinträchtigen, dürfen bestimmte Darmkeime in 100 ml nicht enthalten sein. Ideal wäre natürlich primär einwandfreies Grundwasser, ansonsten muss das Trinkwasser desinfiziert werden, wofür es verschiedene Möglichkeiten gibt.
 

>Trinkwasserverordnung

>Statistik der bakteriologischen Untersuchungen

  Trinkwasserstatistik 2008 [PDF: 21 KB]
  Trinkwasserstatistik 2009 [PDF: 11 KB]

>Aufbereitung und Desinfektion

>Untersuchungsstellen

>Informationen


Ansprechpartner:
 
Fachbereich Gesundheit, Betreuung und Senioren
Wendelsteinstraße 1
83714 Miesbach
Telefon (Sekretariat):
08025 704-423

FAX (Zentral):
08025 704-424

E-Mail (Zentral):

Raum:
1. OG

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