Abfallentsorgung
Aufgaben des staatlichen Abfallrechtes:
Das Landratsamt Miesbach, als untere Kreisverwaltungsbehörde, ist für den Vollzug des staatlichen Abfallrechtes zuständig.
In der Praxis liegen die Schwerpunkte bei Sonderabfallüberwachung (sogenannte gefährliche Abfälle, welche besonders überwachungsbedürftig sind), sowie bei Maßnahmen im Zusammenhang mit unzulässigen Ablagerungen und illegal abgestellten Altfahrzeugen im Landkreis Miesbach.
Als rechtliche Grundlage dient dabei das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
mit seinen untergesetzlichen Normen, sowie das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)
>Abfallrecht, Ordnungswidrigkeiten
Fragen zum Thema Abfallrecht
Beratung im Umgang mit Ausbauasphalt
Fertigen von Stellungnahmen in verwaltungsrechtlichen Verfahren
Festlegung von Abfallentsorgungswegen und Überwachung
Genehmigung und Überwachung von Ablagerungen und Wiederverfüllung von Kiesgruben (soweit nicht Baurecht zuständig)
Überwachung von Kompostier- und Biogasanlagen
Altölverordnung (Überprüfung des sachgerechten Umganges mit Altöl)
Überprüfung der Pflichten nach der Verpackungsverordnung (z.B. Erhebung von Pfand auf Einweggetränkeverpackungen)
Abfall
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Staatlichen Abfallrechtes
(z.B. Erteilen von Verwarnungen ohne und mit Verwarnungsgeld, Erstellen von Bußgeldbescheiden)Ansprechpartner:
Rainer Geiger
>Entsorgungsnachweise, Transportgenehmigungen
Vergabe von Betriebs-, Erzeuger-, Freistellungs- und Entsorgungsnachweisnummern für abfallerzeugende Unternehmen im Landkreis Miesbach
Erteilen von Transportgenehmigungen gewerbsmäßige Abfalltransporte
Betriebsbeauftragtenverordnung
Abfallrechtliche Maklergenehmigungen
Ansprechpartner:
Elisabeth Swatosch
>Unzulässige Abfallablagerungen, Altautos, Bauschutt, Klärschlamm
Entsorgung von abgestellten Autowracks sowie unzulässigen Abfallablagerungen (z.B. Müllablagerungen im Wald)
Altautoverordnung: Verwertungsnachweise und Verbleibserklärung bei Verschrottung eines Fahrzeuges, bzw. endgültiger Stillegung
Fertigen von Anordnungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beseitigung verbotener Ablagerungen
Überwachung Bauschuttentsorgung
Überwachung Wegebaumaßnahmen/Geländeauffüllungen
Überwachung Gebäuderückbau
Beratung über rechtliche Zulässigkeit über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Überwachung der Klärschlammaufbringung auf landwirtschaftliche Nutzflächen
Lieferscheinverfahren bei der KlärschlammaufbringungAnsprechpartner:
Marcus Huber
>Merkblätter:
>Weiterführende Informationen:
> Bei Fragen zum kommunalen Abfallrecht z.B. Abfallberatung und –sortierung, Mülltonnen, Müllgebühren, Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe etc.wenden Sie sich bitte an unser Kommunalunternehmen in Warngau:
Ansprechpartner:
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