Hygieneverordnung
Wer - ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein - Tätigkeiten ausübt, bei denen durch Geräte Erreger einer durch Blut übertragbaren Krankheit übertragen werden können ( vor allem AIDS oder Virushepatitis B u. C ), unterliegt der Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)
Das gilt insbesondere für das
berufs- oder gewerbsmäßige Rasieren
für das Ausüben der Maniküre und Pediküre
für das Tätowieren, Ohrlochstechen und Piercen
für die Akupunktur
Das gilt insbesondere für das
berufs- oder gewerbsmäßige Rasieren
für das Ausüben der Maniküre und Pediküre
für das Tätowieren, Ohrlochstechen und Piercen
für die Akupunktur
>gesetzliches
Hygieneverordnung
- 3. Änderung 15. Mai 2006
Merkblatt zur Hygieneverordnung [PDF: 35 KB]
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83714 Miesbach
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