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Foto Landkreis Miesbach

Hygieneverordnung

Wer - ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein - Tätigkeiten ausübt, bei denen durch Geräte Erreger einer durch Blut übertragbaren Krankheit übertragen werden können ( vor allem AIDS oder Virushepatitis B u. C ), unterliegt der Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)

Das gilt insbesondere für das

berufs- oder gewerbsmäßige Rasieren
für das Ausüben der Maniküre und Pediküre
für das Tätowieren, Ohrlochstechen und Piercen
für die Akupunktur
 

>gesetzliches

Hygieneverordnung
- 3. Änderung 15. Mai 2006

Merkblatt zur Hygieneverordnung [PDF: 35 KB]


Ansprechpartner:
 
Fachbereich Gesundheit, Betreuung und Senioren
Wendelsteinstraße 1
83714 Miesbach
Telefon (Sekretariat):
08025 704-423

FAX (Zentral):
08025 704-424

E-Mail (Zentral):

Raum:
1. OG

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