Wasser
>Wasserrecht
nichtförmliche Wasserrechtsverfahren wie Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren, förmliche Wasserrechtsverfahren wie z.B. Planfeststellungs- und Bewilligungsverfahren sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen, Eigenüberwachung, Wasser- und Bodenverbände, Verfahren zum Erlass von Schutzgebietsverordnungen, Abwasserbeseitigung, Abwasserabgabe, Gewässerausbau, Hochwasserschutz, Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, Anlagen in und an Gewässern, Gewässerunterhaltung, Gewässergemeingebrauch, Beschneiungen, Schifffahrtsordnung für die Seen und Flüsse im Landkreis, untere Bodenschutzbehörde, Ordnungswidrigkeitenverfahren
1) Gewässerausbau 2) Gewässerbenutzungen 3) Gewässerunterhaltung 4) Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 5) Anlagen an Gewässern 6) Beschneiungsanlagen Tauchen im Schliersee und Tegernsee Allgemeinverfügung
TegernseeschutzverordnungKarte Schliersee
Karte Tegernsee
>Wasserwirtschaft
Grundsatzfragen und Schnittstellenfunktion in der Wasserwirtschaft, Beratung von Bürgern und Antragstellern in wasserwirtschaftlichen Sachverhalten, fachlicher und rechtlicher Vollzug des Aufgabenbereichs "Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" insb. Beratung, Begutachtung und Überwachung, baurechtsnahe Wasserwirtschaft, technische Gewässeraufsicht, Niederschlagswasserbehandlung, Kleinkläranlagen, Bohranzeigen, Geothermie, Erlaubnisverfahren wie z.B. Bauwasserhaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Ausbildung im Bereich Wasserwirtschaft
>Bodenschutz
untere Bodenschutzbehörde
>Schifffahrt
Weitere Informationen finden Sie hier
>Trinkwasser
Für die Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen ist der Fachbereich Gesundheit zuständig.
Hier bekommen Sie ausführliche Informationen zum Thema.
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