Immissionsschutz
Die Untere Immissionschutzbehörde befasst sich insbesondere im Rahmen von gemeindlichen Planungen und Genehmigungsverfahren aller Art mit Fragen des Lärmschutzes, der Luftreinhaltung und der sparsamen Energienutzung. Die Mitarbeiter beraten Antragsteller und betroffene Nachbarn in diesen Themenbereichen und führen Überwachungen von Gewerbebetrieben durch, um für ein verträgliches Miteinander unterschiedlicher Nutzungen zu sorgen.
Anlagenüberwachung bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen
Anordnungen und Maßnahmen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
Messstellen nach § 26 Bundesimmissionsschutzgesetz
Feuerungsanlagen zur Gebäudeheizung - 1. BImSchV
Störfälle bei Industrieanlagen und Gefahrenabwehr
Beratung und Auskünfte zum Immissionsschutz
Beschwerden über Lärm, Rauch und Gerüche
Geräte- und Maschinenlärm
Förderinformationen zu erneuerbaren Energien und Gebäudesanierungen
Förderprogramm des BAFA
Förderung regenerativer EnergienUmweltfreundlicher Betrieb von Holzfeuerungsanlagen
Mobilfunk und Gesundheit
Ozoninformation
Informationen:
Immissionsschutz, Lärmschutz, Luftreinhaltung
Rosenheimer Str. 3
83714 Miesbach
