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Foto Landkreis Miesbach

Bauamt

Es empfiehlt sich, auch während der allgemeinen Öffnungszeiten einen Termin zu vereinbaren. Dadurch werden Wartezeiten vermieden und Ihr zuständiger Sachbearbeiter ist dann auch sicher für Sie da.
 

>Hier kommen Sie direkt zu den zuständigen Ansprechpartnern

>Unterlagen

>Formulare

Sämtliche Formulare (Bauantrag - Genehmigungsfreistellung - Vorbescheid oder auch Brandschutzbescheinigungen) sind beim Bayerischen Innenministerium hier ... abrufbar.


Bautätigkeitsstatistik

>Gebühren

Es fallen 1 bis 4 Promille der Baukosten an, diese erhöhen sich bei der Erteilung von Befreiungen entsprechend ihrem Nutzen. Abgrabungsgenehmigungen sind abhängig von der Menge des verwertbaren Abbaugutes; Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz sind gebührenfrei. Bei Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist die Gebühr abhängig von der Anzahl und Art der aufzuteilenden Einheiten.

>weiterführende Links, Broschüren und Merkblätter


Ansprechpartner:
 
Staatliches Bauamt
Rosenheimer Str. 3
83714 Miesbach
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