Bauamt
Es empfiehlt sich, auch während der allgemeinen Öffnungszeiten einen Termin zu vereinbaren. Dadurch werden Wartezeiten vermieden und Ihr zuständiger Sachbearbeiter ist dann auch sicher für Sie da.
>Hier kommen Sie direkt zu den zuständigen Ansprechpartnern
>Unterlagen
Bauantragvereinfachtes VerfahrenBauvoranfrage
Sonderbau
Werbeanlagen
Nutzungsänderung
Vorbescheidsantrag
Erteilung von isolierten Befreiungen und Abweichungen (Info)
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumgesetz (Info)
Ein Entwurfsverfasser erstellt die Unterlagen, die bei der Gemeinde des Bauortes eingereicht werden.
>Formulare
Sämtliche Formulare (Bauantrag - Genehmigungsfreistellung - Vorbescheid oder auch Brandschutzbescheinigungen) sind beim Bayerischen Innenministerium hier ... abrufbar.
- Abstandsflächenübernahme - (DOC / 45 KB)
- Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumgesetz - (PDF / 290 KB)
- Antrag auf Bodenrichtwertempfehlung - (PDF / 353 KB)
- Antrag auf isolierte Befreiung - (PDF / 339 KB)
- Anzeige zur Nutzungsaufnahme - (DOC / 35 KB)
- Bauantrag (Erläuterungen) - (DOC / 70 KB)
- Bauantrag, Genehmigungsfreistellung, Vorbescheid - (DOC / 98 KB)
- Baubeginnsanzeige - (DOC / 71 KB)
- Baubeschreibung - (DOC / 104 KB)
- Bauherrenwechsel - (PDF / 312 KB)
- Bautafel - (PDF / 361 KB)
- Bescheinigung Baugrund und dessen Tragfähigkeit - (DOC / 49 KB)
- Bescheinigung Brandschutz I - (DOC / 56 KB)
- Bescheinigung Brandschutz II - (DOC / 55 KB)
- Bescheinigung Brandschutz III - (DOC / 56 KB)
>Gebühren
Es fallen 1 bis 4 Promille der Baukosten an, diese erhöhen sich bei der Erteilung von Befreiungen entsprechend ihrem Nutzen. Abgrabungsgenehmigungen sind abhängig von der Menge des verwertbaren Abbaugutes; Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz sind gebührenfrei. Bei Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist die Gebühr abhängig von der Anzahl und Art der aufzuteilenden Einheiten.
>weiterführende Links, Broschüren und Merkblätter
Ansprechpartner:
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