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Foto Landkreis Miesbach

Katastrophenschutz

In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass eine Stadt oder Gemeinde sowie ein Landkreis oder eine Region schnell und unerwartet betroffen sein kann. Mögliche Szenarien sind Hochwasser, Großbrände, Explosionen, Zug- oder Busunglücke und Flugzeugabstürze.
 

>Aufgaben und Befugnisse

Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse der Behörden im Katastrophenfall und beim großen Schadensereignis.
Es verpflichtet
  • alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern,
  • die Gemeinden, Landkreise und die Bezirke,
  • die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaf-ten, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
  • die Feuerwehren,
  • die freiwilligen Hilfsorganisationen,
  • die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege
zur Hilfeleistung.
Katastrophenschutzbehörde auf Landkreisebene ist das Landratsamt. Es hat die Aufgabe, Katastrophenschutz- sowie Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen, die Katastropheneinsatzleitung zu regeln, die Alarmierung der an der Befahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen, die notwendige Ausstattung für die Führungsgruppe Katastrophenschutz bereitzuhalten sowie Katastrophenschutzübungen durchzuführen.
Katastrophenschutz beginnt daher nicht erst im Ereignisfall, sondern ist eine laufende Aufgabe zur Vorbereitung auf Schadensereignisse.

>Einsatzleitung und Führung

Das Landratsamt Miesbach leitet als untere Katastrophenschutzbehörde den Einsatz und stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Sie kann allen für den Einsatzbereich zuständigen staatl. Behörden und Dienststellen der glei-chen oder einer niedrigeren Stufe, mit Ausnahme der obersten Landesbehörden, Weisungen erteilen. Die Gesamtkoordination aller Maßnahmen im K-Fall obliegt der
-Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)-.
Zur fachlichen Beratung werden in die FüGK je nach Schadenslage Fachberater und Sachverständige hinzugezogen.
Alle Einsatzmaßnahmen im Schadensgebiet leitet im Rahmen des Auftrags und der Weisung der FüGK der
- Örtliche Einsatzleiter -

>Bürgertelefon

Im Katastrophenfall wird im Landratsamt Miesbach ein Bürgertelefon eingerichtet. Die Erreichbarkeit wird über die Medien bekannt gegeben.

>geschützter Bereich

Hier können Sie mit entsprechendem Zugangslogin auf den nachfolgend geschützten Bereich zugreifen.
Feuerwehren und Katastrophenschutz Landkreis MB


Ansprechpartner:
 
Öffentliche Sicherheit und Gewerbe
Rosenheimer Str. 4
83714 Miesbach
Telefon:
08025 704-288

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