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Foto Landkreis Miesbach

Gewerbe

Ausgehend vom Grundrecht der Berufsfreiheit, das im Grundgesetz verankert ist, ist in der Gewerbeordnung die Gewerbefreiheit festgeschrieben. Danach kann grundsätzlich jeder Bürger im Rahmen bestehender Gesetze ein Gewerbe betreiben. Ein Gewerbe bezeichnet dabei jede erlaubte, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht verbundene Tätigkeit. In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. In einigen Gewerbebereichen, etwa bei Gaststätten, Maklern und bei Spielhallen, muss der Gewerbetreibende zusätzlich spezielle Erlaubnisse einholen.
Auf den folgenden Seiten haben wir einige grundlegende Informationen für Sie zusammengestellt. Zusätzlich finden Sie dort alle wesentlichen Antragsformulare sowie die dazugehörigen Merkblätter. Wenn Sie in dieser Aufzählung noch etwas vermissen, lassen Sie es uns wissen.
 
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.
 

>Allgemeine Informationen zu den Themen:

>Antragsformulare und Merkblätter:


Ansprechpartner:
 
Gewerbe und Gaststätten
Rosenheimer Str. 4
83714 Miesbach
Telefon:
08025 704-391

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