Bauen & Wohnen
Im Rahmen des Baurechts genehmigen wir Bauvorhaben, führen Baukontrollen durch und sind für die Begutachtung sowie die rechtsaufsichtliche Prüfung der gemeindlichen Bauleitplanung zuständig. Als untere Denkmalschutzbehörde entscheiden wir - mir Unterstützung des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und des Kreisheimatpflegers - über alle denkmalrelevanten Angelegenheiten im Landkreis. Nach Bestimmungen des Sozialgesetzbuches können Sie Wohngeld erhalten und außerdem wirken wir bei der Vergabe von öffentlich gefödertern Wohnraum durch die Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen mit.
Für Informationen zu Sozialer Sicherung und Wohngeld bitte anklicken.
