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Foto Landkreis Miesbach

Sicherheit & Ordnung

Der Aufgabenbereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ deckt eine große Bandbreite verschiedenster spezifischer Aufgaben der klassischen inneren Verwaltung ab. Im Vordergrund stehen dabei Angelegenheiten der Daseinsvorsorge wie dem Feuerwehr- und Katastrophenschutzwesen, dem Interessensausgleich aus den Rechtsgebieten des Jagd-, Waffen- und Sprengstoffgesetzes, aber auch des Sicherheitsrechts wie dem Versammlungsrecht und dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz, hier mit dem Schwerpunkt der motorsportlichen Veranstaltungen außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen. Umfasst sind dabei insbesondere Dienstleistungen und Tätigkeiten als Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde im Zusammenhang mit dem Vollzug dieser Gesetze. Es soll aber nicht unerwähnt bleiben, dass als zuständige Behörde für Ordnungswidrigkeiten hierzu notwendigerweise auch die Ahndung durch Bußgeld bei Verstößen gegen die einschlägigen Bestimmungen gehört.

Kennzeichnend für den Bereich sind häufig die Notwendigkeiten zu schnellem und umsichtigem Entscheiden, Handeln und/oder behördlichem Einschreiten.
 


Ansprechpartner:
 
Öffentliche Sicherheit und Gewerbe
Rosenheimer Str. 4
83714 Miesbach
Telefon:
08025 704-288

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