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Foto Landkreis Miesbach

Arbeit und Soziales

Der Landkreis Miesbach ist eine von 69 Optionskommunen und erfüllt Aufgaben aus dem Sozialgesetzbuch II (besser bekannt als "Hartz IV") in eigener Zuständigkeit.

Wir gewähren Langzeitarbeitslosen, erwerbsfähigen Bürgern des Landkreises Miesbach Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leisungen zur Eingliederung in Arbeit. Die Leistungen umfassen die Kosten zur Bestreitung des Lebensunterhalts einschließlich Miete, sowie individuell festzulegende Kosten für Maßnahmen, die der Wiedereingliederung in Arbeit dienen.

Soziale Sicherung und Wohngeld soll den Leistungsbrechtigten, die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Leistungen zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches erhalten Personen, die entweder vorübergehend oder dauerhaft nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst mit eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. 
 

>Kundencenter

Erster Anlaufpunkt und Ansprechpartner für allgemeine Fragen: 
Allgemeine Informationen über soziale Leistungen und deren Anspruchsvoraussetzungen, Ausgabe von Antragsformularen, Unterstützung bei Fragen, die sich aus den  Antragsformularen ergeben, Beratung zu allgemeinen Fragen der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, Terminvergabe für Gespräche mit unserem Fallmanagement, Entgegennahme von Unterlagen und Weiterleitung an die zuständigen Mitarbeiter/Innen

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr - 18 Uhr

Schreiben Sie uns an InfoSozial eine Email.

>Weiterführende Links


Ansprechpartner:
 
Kundencenter Fachbereich Arbeit und Soziales
Münchner Str. 3
83714 Miesbach
Telefon:
08025 704-470

FAX:
08025 704-380

E-Mail:

Raum:
D009

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