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Foto Landkreis Miesbach

Verbraucherschutz

 

> Fleischhygiene

Fachliche Angelegenheiten des Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienerechts
Amtliche Hygieneüberwachung bei nicht selbstschlachtenden Metzgereien
Ausstellung von Genusstauglichkeitsbescheinigungen bei der Ausfuhr von Fleisch und Fleischprodukten
Stellungnahmen zu Bauplänen (Metzgereien, Selbstvermarkter)
Zulassung von EG-Betrieben (Fleischhygienerecht)
Sachkundeprüfung nach der Hackfleischverordnung
Überwachung der amtlichen Fleischhygiene/Geflügelfleischhygiene

weitere Informationen zur Fleischhygieneüberwachung

> Milchhygiene

Fachliche Angelegenheiten des Milchhygienerechts
Überwachung der Milcherzeugerbetriebe
Überwachung der Milch-Ab-Hof-Abgabe
Überwachung in Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieben
Zulassung von EG-Betrieben (Milchhygienerecht)

> Tierarzneimittel, Fütterungsarzneimittel

Fachliche Angelegenheiten des Arzneimittelrechts
Abnahme von tierärztlichen Hausapotheken bei Niederlassungen
Regelmäßige Überwachung der tierärztliche Hausapotheken
Überwachung des Verkehrs mit Tierarznei- und Betäubungsmitteln
Kontrolle der freiverkäuflichen Tierarzneimittel außerhalb von Apotheken
Tierarzneimittel, Fütterungsarzneimittel
Fachliche Angelegenheiten des Arzneimittelrechts
Abnahme von tierärztlichen Hausapotheken bei Niederlassungen
Regelmäßige Überwachung der tierärztliche
Hausapotheken
Überwachung des Verkehrs mit Tierarznei- und Betäubungsmitteln
Kontrolle der freiverkäuflichen Tierarzneimittel außerhalb von Apotheken
Amtliche Tierärzte

> Lebensmittelüberwachung

Fachliche Angelegenheiten des Lebensmittelrechts einschließlich Weinrecht und lebensmittelrechtlicher Nebengebiete
Überwachung aller Betriebe auf Einhaltung der Vorschriften über Lebensmittel,Tabakwaren, kosmetischer Mittel, Bedarfsgegenstände und sonstiger Gegenstände im Sinne des LMBG
Hygieneüberwachung von Lebensmitteln
Mitwirkung bei der Überwachung der Preisangabenverordnung in LMBG-Betrieben
Technische Überwachung der Getränke-schankanlagen und Überprüfung der Sach-kundigen
Stellungnahmen zu Bauplänen (LMBG-Betriebe)
Überprüfung von Gestattungen gem. § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (Festzelte, Straßenfeste usw.)
Mitwirkung bei Antrag auf Gaststättenkon-zession
Überwachung von Rückrufaktionen (Sicherstellen, Beschlagnahmen)
Entnahme von Plan-, Verdachts- und Beschwerdeproben
Mitwirkung bei der Verfolgung von Ordnungs-widrigkeiten und Straftaten
Kontrolle der freiverkäuflichen Arzneimittel außerhalb von Apotheken
Vollzug der Rindfleischetikettierung

Weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung

> Informationen für Gastwirte und Festveranstalter

> Arzneimittel freiverkäuflich

Die Überwachung der freiverkäuflichen Arzneimittel außerhalb von Apotheken, im Einzelhandel, unterliegt der Lebensmittelüberwachung. Freiverkäufliche Arzneimittel werden in Drogeriemärkten, Reformhäusern und Bioläden angeboten, aber auch in Lebensmittelmärkten oder im Reisegewerbe auf Märkten. Vor Aufnahme des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ist nach § 67 Arzneimittel-gesetz (AMG) die Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Der Handel mit freiverkäuf-lichen Arzneimitteln darf nur mit der erforderlichen Sachkunde betrieben werden. Es ist dem Landratsamt daher ein entsprechender Sachkundenachweis vorzulegen.

> Kosmetik


Ansprechpartner:
 
Verbraucherschutz
Am Windfeld 9
83714 Miesbach
Telefon:
08025 704-404

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