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Gewässerausbau

Unter Gewässerausbau versteht man die Herstellung, die wesentliche Umgestaltung oder auch die Beseitigung eines Gewässers oder seiner Ufer. Hierzu gehören Verlegungen, Verrohrungen, Uferabgrabungen oder Renaturierungsmaßnahmen. Bei jedweder Umgestaltung von Gewässern und Ufern sind die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen. Grundsätzlich bedarf es beim Gewässerausbau eines behördlichen Planfeststellungsverfahrens. Ist für den geplanten Gewässerausbau laut Gesetz jedoch keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig, so kann anstelle des Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden. Über das jeweils anzuwendende Verfahren entscheidet das Landratsamt Miesbach, FB 32 Wasser, Abfall, Bodenschutz, nach Antragseingang.