Seiteninhalt

Glyphosatfreier Landkreis

Glyphosat ist ein chemischer Stoff, der in verschiedenen Unkrautvernichtungsmitteln eingesetzt wird und zu den weltweit meistgenutzten und bedeutendsten Herbiziden gehört. Anders als andere Herbizide ist Glyphosat ein Totalherbizit. Es tötet jede Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Herbizideinsatz überlebt.

Glyphosat steht im Verdacht, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit und unsere Umwelt mit sich zu bringen.

Während die Gefahr für Menschen umstritten ist, wird die schädlichkeit für die Natur auch von der Staatsregierung anerkannt: Landwirtschaftsminister Brunner erklärte hierzu dem Umweltausschuss des Landtages 2017: „Unstrittig sind (…) die negativen Einflüsse auf die Artenvielfalt“

Der Kreistag des Landkreises Miesbach hat, auf Initiative der Zivilcourage Miesbach und mit Unterstützung der Kreisgruppe des Bayerischen Bauernverbandes einstimmig den Beschluss gefasst, sich dafür einzusetzen, den Einsatz von Glyphosat im Landkreis ganz zu beenden. Dies soll in der Bezeichnung Glyphosatfreier Landkreis Miesbach zum Ausdruck kommen.

Kein Ergebnis gefunden.

Was ist Glyphosat und wo ist es enthalten

Glyphosat ein Totalherbizit, das Hauptwirkstoff einer Vielzahl von Unkrautvernichtungsmitteln ist. Man erkennt den Wirkstoff in der Regel nicht am Markennamen des Unkrautvernichters, sondern nur an der Angabe der Inhaltsstoffe.

Derzeit in Deutschland über 90 verschiedene Produkte gelistet, die Glyphosat enthalten. Darunter die Gruppe mit dem Namen „Roundup“.

Als Beispiele für Handelsnamen sei genannt „Barclay Gallup Biograde 450“, „Dominator 480 TF“, „Kyleo“, „Glyphos Dakar“ oder die bekannten Produkte der „Roundup“-Gruppe.

Das aktuelle Pflanzenschutzmittelverzeichnis sowie eine Datenbank zu Pflanzenschutzmitteln finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Was wir bisher getan haben?

Landkreis verzichtet auf Pflanzenschutzmittel

Der Landkreis Miesbach geht mit gute Beispiel voran und verzichtet künftig auf eigenen Flächen nicht nur auf Glyphosat, sondern auf alle Pestizide.

Der Verzicht auf Glyphosat gilt nicht nur für den Landkreis selbst, sondern auch für alle Töchter des Landkreises mit Grundbesitz außer die Tegernseebahn (hierzu siehe Bahnen):

  • Krankenhaus Agatharied
  • Schwaighof
  • VIVO Warngau

Zudem gilt dies für die vom Landkreis verwalteten Liegenschaften folgender Schulen:

  • Realschule Holzkirchen
  • Realschule Miesbach
  • Gymnasium Miesbach
  • Gymnasium Tegernsee
  • Förderzentrum
  • Berufsschule
  • Berufliches Schulzentrum Miesbach

Einbeziehung der Gemeinden

Der Landkreis Miesbach hat die Landkreisgemeinden ermutigt, auf eigenen Flächen ebenfalls auf Glyphosat zu verzichten.
Mittlerweile beteiligen sich alle 17 Gemeinden des Landkreises an der Aktion (siehe „Wer ist schon dabei?“ oder interaktive Karte)

Politische Appelle

Der Landkreis Miesbach hat an folgende Institutionen appelliert, sich gegen den Einsatz von Glyphosat einzusetzen:

Rechtliches

Sachkundenachweis

Grundsätzlich darf gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 PflSchG Pflanzenschutzmittel nur anwenden, wer über einen behördlichen Sachkundenachweis verfügt. Nach § 9 Abs. 5 PflSchG ist jedoch hiervon abweichend kein Sachkundenachweis erforderlich bei Pflanzenschutzmitteln
im Haus- und Kleingartenbereich, die für nichtberufliche Anwender zugelassen sind.
Z.B. Auf privaten Garageneinfahrten, Schotterwegen, Terrassen, etc.

Nach der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittel¬sicherheit für 2016 veröffentlichten Liste sind derzeit eine Vielzahl glyphosathaltiger Produkte bzw. Produktgruppen gelistet, die für den Haus- und Kleingartenbereich zulässig sind, darunter insbesondere Produkte der Roundup-Gruppe sowie z.B. Produkte mit den Handelsnamen „Bayer Garten Langzeit-Unkrautfrei Permaclean“, „Lotus Clinic Top“, „Unkraut-Frei Glyfos Premium“ oder „VOROX Unkrautfrei“.

Anwendung auf befestigten Freilandflächen und Nichtkulturland

Gemäß § 12 Abs. 2 PflSchG dürfen Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Freilandflächen (Freilandflächen sind alle, die nicht überdacht ist) und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden („Nichtkulturland“) angewendet werden.
Die zuständige Behörde (AELF Rosenheim) kann hiervon aber Ausnahmen genehmigen.

Eine Anfrage beim zuständigen AELF Rosenheim hat ergeben, dass derzeit nur eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von Glyphosat auf befestigten Freilandflächen und Nichtkulturland besteht. Diese betrifft Bahnanlagen.

In der PflSchAVO finden sich für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel weitere Einschränkungen: Ihr Einsatz ist auch auf oder an befestigten Flächen verboten, wenn die Gefahr der Abschwemmung besteht, wobei auch hier die zuständige Behörde Ausnahmen erteilen kann, wenn sie ein Verfahren zur Vermeidung von Abschwemmungen vorschreibt.

Zudem ist der Einsatz von Glyphosat in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten sowie (für den Landkreis relevant:) Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen verboten, wenn die Schutzverordnung oder das Landratsamt dies nicht ausdrücklich erlauben.
In Wasserschutzgebieten ist der Einsatz von Pestiziden grundsätzlich nicht erlaubt.

Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind

Gemäß § 17 PflSchG dürfen Pflanzenschutzmittel auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden, u.a. wenn dies vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigt wurde. Diese Genehmigungen erfolgen befristet. Derzeit existieren noch zahlreiche derartige Genehmigungen für den Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf Friedhöfen, Sportplätzen, Parks, Straßenbegleitgrün, Wegen und Plätzen.

Mitmachen!

Wir freuen uns über jeden, der die Aktion „Glyphosatfreier Landkreis Miesbach“ unterstützt. Jeder, der dies möchte, kann sich das Aktionsmotiv „Sei dabei!“ herunterladen und zur Unterstützung der Aktion verwenden.

Kein Ergebnis gefunden.

Zudem geht das Landratsamt Miesbach aktiv auf Gruppen von Multiplikatoren zu, die tatsächliche oder potentielle Verwender oder Verkäufer von Glyphosat sind, um sie vom freiwilligen Verzicht auf den Einsatz oder Verkauf des Mittels zu überzeugen. Dies wird durch die Abgabe einer schriftlichen Erklärung dokumentiert. Diese Unterstützer werden auf dieser Seite gelistet und können das Aktionsmotiv „Wir sind dabei!“ verwenden.

Kein Ergebnis gefunden.

Auf diese Weise konnten bereits alle Landkreisgemeinden als Unterstützer gewonnen werden. Derzeit gehen wir auf Pflanzenschutzmittelhändler zu, und versuchen sie von der Unterstützung unserer Aktion zu überzeugen. Zu gegebenen Zeit werden wir auf weitere Multiplikatoren zugehen, z.B. Garten- und Landschaftsbauunternehmen.

Landwirte und sonstige Unternehmen sowie Privateigentümer gibt es so zahlreich im Landkreis, dass wir es kaum schaffen können, auf alle aktiv zuzugehen und einen Überblick über die Unterstützungserklärungen zu behalten. Jeder kann aber das Aktionsmotiv „Sei dabei!“ herunterladen und verwenden. Wir freuen uns, unser Motiv möglichst oft im Landkreis zu sehen.

Partner und Unterstützer

Hier kommen Sie zur Übersicht der Partner und Unterstützer.