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Gewässer­benutzungen

Für eine Reihe von sog. Gewässerbenutzungen (sowohl für das Grundwasser, als auch für oberirdische Gewässer), die nachfolgend erläutert werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung durch das Landratsamt erforderlich. Manche Benutzungen sind aber auch erlaubnisfrei. Aus Gründen der Rechtssicherheit wenden Sie sich zur Klärung der Frage, ob es sich bei der von Ihnen beabsichtigten Gewässerbenutzung um eine erlaubnisfreie oder erlaubnispflichtige handelt bitte an die zuständigen Fachkräfte im Landratsamt.

"Benutzungen" im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind zum Beispiel:

  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern 
  • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
  • Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern (z. B. Kies)
  • Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer
  • Einleiten von Stoffen in das Grundwasser
  • Entnehmen, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser

Die Antragstellung ist unter Vorlage von Planunterlagen (4-fach) und Erläuterungsbericht vorzunehmen. Da für die unterschiedlichen Tatbestände jeweils andere Unterlagen einzureichen sind, empfiehlt sich eine vorherige telefonische Abstimmung. Häufig ist die Einschaltung eines kompetenten Fachbüros erforderlich und zweckmäßig.