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Wasser- und Bodenverbände

Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Zweck eines Wasserverbandes kann beispielsweise der Gewässerunterhalt oder die Trinkwasserbeschaffung sein.

Sie unterliegen der Rechtsaufsicht des jeweiligen Landratsamts als untere Wasserbehörde.

Die Wasserversorgung wird häufig auch durch Wasserversorgungsvereine (e.V.) oder die jeweilige Gemeinde durchgeführt. Dann obliegt die Aufsicht jedoch im Unterschied dazu der staatlichen Kommunalaufsichtsbehörde am Landratsamt.