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Unterirdische Tanks (Erdtanks)

Unterirdische Tankanlagen (Erdtanks) sind unabhängig von ihrer Größe bzw. dem Volumeninhalt grundsätzlich prüfpflichtig. Der Anlagenbetreiber hat den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage durch zugelassene Sachverständige überprüfen zu lassen und zwar

  • vor Inbetriebnahme
  • nach einer wesentlichen Änderung
  • vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage
  • wenn eine Prüfung wegen der Besorgnis einer Wassergefährdung angeordnet wird
  • wenn die Anlage stillgelegt wird
  • spätestens fünf Jahre nach der letzten Überprüfung - in Wasserschutzgebieten spätestens 2,5 Jahre nach der letzten Überprüfung.

Eine Liste von zugelassenen Sachverständigen kann beim Fachbereich Wasser, Abfall und Bodenschutz (siehe nebenstehende Ansprechpartner) angefordert werden.

Wichtiger Hinweis:

Die Betreiber müssen den Prüfauftrag durch den Sachverständigen selbst in Auftrag geben, die bei der Prüfung festgestellten Mängel sind unverzüglich zu beheben. Tankreinigungen oder Ähnliches zählen nicht als Sachverständigenprüfungen.