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Das Landratsamt appelliert an die Bürger, aus Rücksicht auf die Rettungskräfte, auf den Wassersport zu verzichten

Ab Montag, 11.05.2020, ist wieder erlaubt:

  • Das Fahren mit Motor - und Segelbooten direkt aus den Häfen und Liegeplätzen heraus. Ebenso das Wakeboard bzw. Wasserskifahren auf den dafür freigegebenen Gewässern.
  • Das Kranen bzw. Slippen der Boote und das Einbringen der Schwimmstege ist ebenfalls gestattet.
  • Für die Häfen sollten entsprechende Verfahrensanweisungen im Sinn des § 9 der 4. BayIfSMV von den Betreibern erlassen werden.
  • Die Häfen selbst mit ihrer Gastronomie und Club- sowie Nebengebäuden bleiben weiter, außer für die oben genannten Zwecke, gesperrt.
  • Für Spitzensportler in nichtolympischen Disziplinen ist das Training wie für jeden Privatmann erlaubt.
  • WCs dürfen auf dem Vereinsgelände (auch innen) bzw. im /auf dem Wassersportgelände geöffnet sein. Dies ist nach § 9 Abs.1 Satz 2 Nr. 7 der Verordnung aber nur dann möglich, sofern es sich um „gesonderte“ WC-Anlagen handelt. Sie müssen also von den sonstigen Nassbereichen und von den Gesellschaftsräumen räumlich abgetrennt bzw. der Rest muss abgesperrt sein, sodass der Zugang zu Duschen/Gesellschaftsräumen/Küche etc. nicht möglich ist.
  • gegen die Benutzung öffentlich zugänglicher Liegewiesen zum Sonnenbaden o.ä. bestehen keine Bedenken, sofern der Abstand eingehalten wird. Diejenigen, die ohnehin schon gemeinsam Sport treiben (Segeln) können auch gemeinsam eine Pause machen. Auch hier dürfen es nicht mehr als 5 Personen sein.
02.04.2020