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Vergabeverfahren

Vergaberecht

Unter dem Begriff Vergaberecht werden die Verfahrens- und Rechtsschutzregelungen verstanden, welche die öffentliche Hand bei der Beschaffung von Bauleistungen bzw. beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen beachten muss.

Traditionell war das Vergaberecht in Deutschland als Teil des Haushaltsrechts mit dem Ziel geregelt, bei Beschaffungen die wirtschaftliche Verwendung der Haushaltsmittel zu sichern und den öffentlichen Haushalt zu schützen.

Das europäische Vergaberecht verfolgt eine andere Zielsetzung: Es verfolgt vor allem das Interesse, die nationalen Beschaffungsmärkte dem grenzüberschreitenden Wettbewerb innerhalb der EU zu öffnen. Das europäische Vergaberecht gilt nur für Aufträge, deren wirtschaftliches Volumen bestimmte Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. Man geht  davon aus, dass Aufträge von geringerem Auftragswert für den grenzüberschreitenden Handel uninteressant sind.

Auf weiteren Seiten können Sie alle vom Landratsamt veröffentlichten Vergaben und Bekanntmachungen (ex-ante sowie ex-post) aufrufen und sich insoweit informieren. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass das Landratsamt Miesbach ab 15.07.2019 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für alle neuen Verfahren im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen anwendet.

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Ausschreibung Schülerbeförderungen: https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:153278-2020:TEXT:DE:HTML

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