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Ausweisungsverfahren Landschaftsschutzgebiete

Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Informationen zur Ausweisung von sechs Landschaftsschutzgebieten zur Einsichtnahme. Zur besseren grafischen Veranschaulichung der Gebietsgrenzen ist zudem ein Link zum Geoinformationssystem des Landkreises Miesbach hinterlegt.

Die öffentliche Auslegung der Landschaftsschutzgebietsverordnungen erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Art. 52 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und ist zeitlich festgelegt; eine Verlängerung ist rechtlich nicht möglich, auch wenn dies gewünscht wäre.

In der zweiten Auslegung werden, wie gesetzlich vorgesehen, die gegenüber dem ersten Entwurf vorgenommenen Änderungen kenntlich gemacht; begründete Einwendungen aus der ersten Auslegung wurden bereits eingearbeitet, eine Beantwortung der übrigen Einwendungen ist rechtlich erst nach Abschluss der Auslegung erforderlich. Die Auslegung dient der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und ist vom nachgelagerten Beschluss des Kreistags über den Erlass der Verordnungen klar zu unterscheiden.