Bauantrag
Notwendige Unterlagen für einen Bauantrag (jeweils 3-fach):
- Verwenden Sie bitte die im Schreibwarenhandel erhältlichen Planmappen. Füllen Sie Antragsformular und Baubeschreibung vollständig aus und vergessen Sie bitte nicht, dass diese Formulare von Bauherren und Entwurfsverfasser unterschrieben sein müssen.
- Erhebungsbogen für Baugenehmigung (Statistikformblatt)
- Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN 277 Bl. 1, GRZ- und GFZ- Berechung
- Stellplatzberechnung und Stellplatznachweis
- Amtlicher Lageplan im Original Maßstab 1:1000, erhältlich beim Vermessungsamt (nicht älter als ein halbes Jahr), dazu eine Kopie des Lageplans mit
- Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen
- Einzeichnung des geplanten Bauvorhabens
- Einzeichnung der Zufahrt sowie der Kfz-Stellplätze
- Eintragung der Abstandsflächen
- Vermaßung des neuen Gebäudes bzw. Gebäudeteiles zur Grenze hin (Grenzbezug)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (= Beilage zum amtlichen Lageplan mit Nachbarangaben)
- Eingabepläne Maßstab 1:100, mit:
- den Ansichten und den Höhenangaben des natürlichen und geplanten Geländes
- EG-Grundriss mit Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen
- den Grundrissen aller Geschosse einschließlich des nutzbaren Dachraums
- Schnitte mit Anschnitt des vorhandenen und künftigen Geländes
- gegebenenfalls Bestandspläne
- Unterschriften der Antragsteller, des Entwurfsverfassers sowie aller Eigentümer (bei Ehegatten beide) der Nachbargrundstücke
- auf den Lageplänen
- auf den Eingabeplänen
- Falls ein Nachbar die Unterschrift verweigert bzw. nicht unterschrieben hat, wird ihm durch das Landratsamt eine Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt
- Entwässerungspläne
- Evtl. Grunddienstbarkeiten
- Evtl. Abstandsflächenübernahme (Formular + Plananlage - beides ist von allen Beteiligten zu unterschreiben (Entwurfsverfasser, Bauherr(n), Nachbar(n))
Hinweis:
Eine erteilte Baugenehmigung hat 4 Jahre Gültigkeit. Sie kann auf Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden.