Seiteninhalt

Bauantrag

Notwendige Unterlagen für einen Bauantrag (jeweils 3-fach):

  1. Verwenden Sie bitte die im Schreibwarenhandel erhältlichen Planmappen. Füllen Sie Antragsformular und Baubeschreibung vollständig aus und vergessen Sie bitte nicht, dass diese Formulare von Bauherren und Entwurfsverfasser unterschrieben sein müssen.
  2. Erhebungsbogen für Baugenehmigung (Statistikformblatt)
  3. Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN 277 Bl. 1, GRZ- und GFZ- Berechung
  4. Stellplatzberechnung und Stellplatznachweis
  5. Amtlicher Lageplan im Original Maßstab 1:1000, erhältlich beim Vermessungsamt (nicht älter als ein halbes Jahr), dazu eine Kopie des Lageplans mit
    1. Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen
    2. Einzeichnung des geplanten Bauvorhabens
    3. Einzeichnung der Zufahrt sowie der Kfz-Stellplätze
    4. Eintragung der Abstandsflächen
    5. Vermaßung des neuen Gebäudes bzw. Gebäudeteiles zur Grenze hin (Grenzbezug)
  6. Auszug aus dem Liegenschaftskataster (= Beilage zum amtlichen Lageplan mit Nachbarangaben)
  7. Eingabepläne Maßstab 1:100, mit:
    1. den Ansichten und den Höhenangaben des natürlichen und geplanten Geländes
    2. EG-Grundriss mit Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen
    3. den Grundrissen aller Geschosse einschließlich des nutzbaren Dachraums
    4. Schnitte mit Anschnitt des vorhandenen und künftigen Geländes
    5. gegebenenfalls Bestandspläne
  8. Unterschriften der Antragsteller, des Entwurfsverfassers sowie aller Eigentümer (bei Ehegatten beide) der Nachbargrundstücke
    1. auf den Lageplänen
    2. auf den Eingabeplänen
    3. Falls ein Nachbar die Unterschrift verweigert bzw. nicht unterschrieben hat, wird ihm durch das Landratsamt eine Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt
  9. Entwässerungspläne
  10. Evtl. Grunddienstbarkeiten
  11. Evtl. Abstandsflächenübernahme (Formular + Plananlage - beides ist von allen Beteiligten zu unterschreiben (Entwurfsverfasser, Bauherr(n), Nachbar(n))

Hinweis:

Eine erteilte Baugenehmigung hat 4 Jahre Gültigkeit. Sie kann auf Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden.