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Bodenschutz Altlastenkataster Georisiken

Bodenschutz

Der Bereich Bodenschutzrecht befasst sich mit der Erfassung, Bewertung und Sanierung von Altlasten (Altablagerungen, Altstandorten) und schädlichen Bodenveränderungen. Ziel ist es, den Boden (langfristig) vor Verunreinigungen und Schädigungen zu schützen, schädigende Altlasten zu sanieren und die Bodenfunktionen aufrecht zu erhalten. Hinsichtlich der Bodenfunktionen sind auch eventuell bestehende Georisiken (speziell bei Bauvorhaben) zu beachten. 

Altablagerungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.

Altstandorte im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes sind stillgelegte Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.

Altlastenkataster

Ab einer gewissen Größenordnung werden Altlasten im ABuDIS-Altlastenkataster des  Landesamtes für Umwelt (LfU)  erfasst und nach Dringlichkeit untersucht, so dass auf der Basis der Untersuchungen angemessene Maßnahmen geplant und umgesetzt werden können. Kleinere Altlasten werden intern erfasst und bearbeitet.

Mit beiliegendem Antrag können Grundstückseigentümer und Bevollmächtigte eine Grundstücksinformation im Hinblick auf Altablagerungen, Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und Georisiken bekommen. 

Georisiken

Im Rahmen von Bauvorhaben ist es sinnvoll, sich vorab über eventuell bestehende Georisiken auf dem jeweiligen Grundstück zu informieren, um eventuell drohende Sachschäden bereits bei der Bauplanung zu begegnen. Hierbei wird auf die Merkblätter:

-       „Eigenvorsorge bei Geogefahren“ sowie
-       „Steinschlag, Felssturz Rutschung, Erdfall“

des Bayerischen Landesamtes für Umwelt verwiesen. Die Merkblätter sind beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (https://www.lfu.bayern.de/geologie/geogefahren/index.htm, Tel. 0821/9071-0) wie auch beim Landratsamt Miesbach (FB 32.1 Bodenschutz) erhältlich.