Informationen für Infizierte und Kontaktpersonen
- Sofortige, selbstständige Isolation bei positivem PCR-Test (Informationen über Dauer der Quarantäne etc.)
- Zeitnaher Brief des Gesundheitsamtes mit Information zur Pflicht zur Isolation (Vorsicht: Pflicht zur Isolation schon vor der Information des Gesundheitsamtes)
- Infizierte müssen Kontaktpersonen selbst benachrichtigen
- Grundsätzlich keine nachträglichen Telefonanrufe mehr zur Datenerfassung durch das Gesundheitsamt
- Gesundheitsamt ist aber weiterhin zur Datenerhebung nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet und muss diese Daten an das RKI für epidemiologische Auswertungen melden
- Daher Versand eines Erhebungsbogens zusammen mit der Quarantäne-Information mit der Bitte, diesen baldmöglichst ausgefüllt an das Gesundheitsamt zurückzuschicken (bitte an kontaktpersonen@lra-mb.bayern.de)
- Telefonische Kontaktaufnahme zur Erinnerung, wenn der Erhebungsbogen nicht zurückgeschickt wird
Das Gesundheitsamt bittet alle Landkreisbürger, die Erhebungsbögen unaufgefordert zurückzuschicken. Ressourcen, die zum Nachtelefonieren verwendet werden müssen, fehlen an anderer Stelle – insbesondere an der Corona-Hotline.
Personen, die eine Quarantänebescheinigung benötigen, können das auf dem Erhebungsbogen vermerken und bekommen dann automatisch nach Einsendung des Erhebungsbogens die Quarantänebescheinigung zugeschickt.
Das Gesundheitsministerium hat FAQs für Infizierte erstellt.