Fahrgastbeförderung - Krankenkraftwagen - Ersterteilung
Voraussetzung:
Im Landkreis Miesbach befindet sich Ihr Hauptwohnsitz.
Sie haben das 19. Lebensjahr vollendet.
Persönliche Vorsprache:
Eine Vertretung zur Antragstellung ist möglich.
Antrag:
Ist beim Landratsamt Miesbach bzw. bei Ihrer Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt – im Landkreis Miesbach erhältlich.
Das Einwohnermeldeamt hat im Antrag den Wohnsitz zu bestätigen.
Ein behördliches Führungszeugnis ist beim Einwohnermeldeamt zu beantragen.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:
Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung oder Personalausweis
Führerschein (ggf. in Kopie)
Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen, muss bei Antragstellung für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gleichzeitig der Antrag auf Umtausch in den neuen Kartenführerschein gestellt werden. Beachten Sie bitte in diesem Fall auf unserer Willkommen-Seite auch die Informationen zu "Umtausch in den Kartenführerschein".
Nachweis des Besitzes der Klasse B
Sie müssen die Klasse B bzw. die alte Klasse 3 seit mindestens 1 Jahr besitzen bzw. innerhalb der letzten 5 Jahre besessen haben.
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
Der Nachweis ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu erbringen.
Nachweis über gesundheitliche Eignung
Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl unter Berücksichtigung der Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu erbringen.
Der Nachweis nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV ist durch das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet.
Die Untersuchungen können eigenständig durchgeführt und die Untersuchungsergebnisse bei Antragstellung vorgelegt werden.
Führungszeugnis
Das behördliche Führungszeugnis beantragen Sie bitte über Ihre Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt -.
Nachweis der Ortskenntnis
Die Ortskundeprüfung ist erforderlich, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat.
Gebühren:
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25.01.2011, die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 10.01.2013 geändert worden ist.
Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde: derzeit 37,50 € (Stand: 10.01.2013)
Ortskundeprüfung: derzeit 45,00 € (Stand: 10.01.2013)
Wiederholte Ortskundeprüfung: derzeit 31,00 € (Stand: 10.01.2013)
Informationen, Formulare, weiterführende Links
Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erteilt werden kann, informieren wir Sie schriftlich.