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Fahrgastbeförderung - Taxi, Mietwagen, PKW im Linienverkehr sowie für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen - Ersterteilung

Voraussetzung

  • Im Landkreis Miesbach befindet sich Ihr Hauptwohnsitz
  • Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet

Persönliche Vorsprache

  • Eine Vertretung zur Antragstellung ist möglich

Antrag

  • Ist beim Landratsamt Miesbach bzw. bei Ihrer Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt – im Landkreis Miesbach erhältlich
  • Das Einwohnermeldeamt hat im Antrag den Wohnsitz zu bestätigen
  • Ein behördliches Führungszeugnis ist beim Einwohnermeldeamt zu beantragen

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit

  • Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung oder Personalausweis
  • Führerschein (ggf. in Kopie)
  • Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen, muss bei Antragstellung für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gleichzeitig der Antrag auf Umtausch in den neuen Kartenführerschein gestellt werden. Beachten Sie bitte in diesem Fall auf unserer Willkommen-Seite die Informationen zu "Umtausch in den Kartenführerschein"
  • Nachweis des Besitzes der Klasse B
  • Sie müssen die Klasse B bzw. die alte Klasse 3 seit mindestens 2 Jahren besitzen bzw. innerhalb der letzten 5 Jahre besessen haben
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
  • Der Nachweis ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu erbringen
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl unter Berücksichtigung der Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu erbringen
    Der Nachweis nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV ist durch das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet
    Die Untersuchungen können eigenständig durchgeführt und die Untersuchungsergebnisse bei Antragstellung vorgelegt werden
  • Führungszeugnis
    Das behördliche Führungszeugnis beantragen Sie bitte über Ihre Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt -
  • Nachweis der Ortskenntnis
    Die Ortskundeprüfung ist für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen generell erforderlich, bei Mietwagen gilt dies nur, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat
    Für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit einem PKW im Linienverkehr oder für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen benötigen Sie keinen Nachweis der Ortskenntnis

Gebühren

  • Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25.01.2011, die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 10.01.2013 geändert worden ist
  • Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde: derzeit 37,50 € (Stand: 10.01.2013)
  • Ortskundeprüfung: derzeit 45,00 € (Stand: 10.01.2013)
  • Wiederholte Ortskundeprüfung: derzeit 31,00 € (Stand: 10.01.2013)

Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erteilt werden kann, informieren wir Sie schriftlich