Ehrenamtskarte
Mit unermüdlichem bürgerlichen Engagement...
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen.
Und doch leistet jeder ehrenamtlich Tätige einen Beitrag zum Gemeinwohl des gesamten Freistaats. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger und Bürgerinnen zu richten.
Der Landkreis Miesbach schließt sich mit der Einführung der Ehrenamtskarte dieser Initiative des Freistaats Bayern an.
Am 25.07.2012 wurde die Ehrenamtskarte mit Kreistagsbeschluss auf den Weg gebracht.
Die Ehrenamtskarte kann bei der Servicestelle Ehrenamtskarte des Landkreises Miesbach mit dem Antragsformular beantragt werden.
Hier können Sie sich über die aktuellen Partner und Vergünstigungen
aus den teilnehmenden bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten informieren.
Wer bekommt die Ehrenamtskarte?
Allgemeine Voraussetzungen
- Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich an der Einführung der Ehrenamtskarte beteiligen.
Persönliche Voraussetzungen
Folgende persönlichen Voraussetzung müssen Ehrenamtliche erfüllen, wenn sie eine Bayerische Ehrenamtskarte erhalten wollen:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
- Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
Mindestalter: 16 Jahre.
Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte- Inhaber einer Juleica
- aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
- aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre.
Die Ehrenamtskarten werden Ihnen nach Überprüfung der Voraussetzungen zugesandt.
Partner werden
Das Landratsamt Miesbach bittet Unternehmer und Gewerbetreibende im Landkreis, sich als Akzeptanzpartner zur Verfügung zu stellen und den künftigen Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen bzw. Rabatte einzuräumen.
Hierbei können auch Betriebe und Unternehmer ihre Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement durch eine Vergünstigung für engagierte Menschen zum Ausdruck bringen.Für Ihren Kassen- oder Eingangsbereich können Sie den abgebildeten Aufkleber ehalten.
Dadurch wird diese Solidarität sichtbar und kann einen echten Mehrwert für das Unternehmen bringen.
Ihre Vorteile als Partner der Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument und sorgt für positive Kommunikation
- Die Beteiligung ist mit keinen Kosten verbunden
- Aufnahme in ein Akzeptanzpartnerverzeichnis (Ausgabe zusammen mit der Ehrenamtskarte)
- Anbieter von Vergünstigungen findne Sie auf der Webseite des Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engaement Bayern.
- Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb des Landkreises Miesbach (Die Ehrenamtskarte ist bayernweit gültig, so dass auswärtige Ehrenamtskartenbesitzer sich über Anbieter im Landkreis Miesbach informieren und deren Angebote gezielt und damit zusätzlich nutzen können).
- Der Ausstieg ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende möglich.
Was muss ich tun, um Partner zu werden?
- Absenden der „Partner-Akzeptanzvereinbarung“ unter Nennung der Vergünstigung bzw. Leistung
- Gewährung der Vergünstigung an alle Ehrenamtskarteninhaber des Freistaats Bayern