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Schwimmbäder

Bereits die Römer übernahmen die Idee der antiken Griechen und errichteten Schwimmbäder und öffentliche Badehäuser die von allen römischen Bürgern genutzt werden konnten. Im Mittelalter standen den Bürgern mit Wasser gefüllte Wannen zur Verfügung. Auf hygienische Verhältnisse wurde in den Badehäusern allerdings nicht geachtet.

Heutzutage übernimmt die hygienische Überwachung der Bäderbetriebe das Gesundheitsamt.

Auch Badewasser muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Es muss keimfrei, klar und verträglich sein. Eine regelmäßige Überprüfung der Wasserqualität ist daher unerlässlich.

Für Schwimmbäder, also Hallenbäder und Freibäder gilt die DIN 19643, die sich insbesondere mit dem Bau und dem Betrieb solcher Bäderanlagen beschäftigt. Des Weiteren wird in dieser DIN die Wasseraufbereitung geregelt.

Kleinbadeteiche und künstlich angelegte Schwimm- und Teichanlagen die zum Baden genutzt werden, unterliegen nicht der DIN 19643, da hier eine Aufbereitung des Wassers durch biologische Maßnahmen erfolgt.

Bitte beachten Sie hier die Empfehlung des Umweltbundesamtes.