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Heilpraktiker

Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt (approbiert) zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG). Die Heilpraktikererlaubnis wird grundsätzlich uneingeschränkt erteilt. Im Einzelfall kann sie eingeschränkt beantragt werden (z. B. auf das Gebiet der Psychotherapie oder der Physiotherapie).

Damit die Heilpraktikererlaubnis erteilt werden kann, muss die antragstellende Person grundsätzlich an einer gesundheitsamtlichen Überprüfung („Kenntnisüberprüfung“) teilnehmen. Diese findet für den Landkreis Miesbach zentral beim Landratsamt München statt. Die Überprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.

Die gesundheitsamtlichen schriftlichen Überprüfungen finden zweimal jährlich wie folgt statt:

  • dritter Mittwoch im März (Anmeldung vom 01.07. bis 15.12. des Vorjahres)

  • zweiter Mittwoch im Oktober (Anmeldung vom 01.01. bis 15.06. des laufenden Jahres)

Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes München. Eine Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung oder ohne Heilpraktikererlaubnis stellt eine Straftat dar.


Antragsstellung/notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
  • Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie oder persönliche Vorlage des Originals)
  • kurz gefasster (tabellarischer) Lebenslauf
  • Nachweis über einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen oder höherwertigen Schulabschluss (beglaubigte Kopie oder persönliche Vorlage des Originals)
zusätzlich bei Antragstellung für Physiotherapie, Podologie und Logopädie:
  • Berufsurkunde
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "OG" (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung; bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
zusätzlich bei Antragstellung nach Aktenlage für Physiotherapie und Podologie:
  • Nachweis der Zusatzqualifikation mit abschließender bestandener Prüfung zum Sektoralen Heilpraktiker
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "OG" (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung; bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
zusätzlich bei Antragstellung nach Aktenlage eingeschränkt für Psychotherapie mit Abschluss Diplom oder Masterstudiengang in Psychologie:
  • Urkunde und Prüfungszeugnis vom Diplom- oder Masterstudiengang Psychologie
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "OG" (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung; bei der Wohnistzgemeinde zu beantragen)
Bitte geben Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen - soweit bereits vorhanden - im Landratsamt Miesbach ab. Gerne können Sie uns die Unterlagen, sofern es sich nicht um Originale handelt, digital oder per Post zukommen lassen. Folgende Unterlagen müssen nach Aufforderung (d. h. wenn Sie einen Prüfungsplatz zugesichert bekommen) außerdem eingereicht werden:
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung; Formular finden Sie bei dem Register „Dokumente“)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "OG" (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung; bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

Kosten

Eröffnung einer Praxis

Erlaubnisinhaber, die eine eigene Praxis im Landkreis Miesbach eröffnen möchten, haben dies unter Vorlage der Heilpraktikererlaubnis dem Landratsamt Miesbach, Fachbereich Gesundheit, Wendelsteinstr. 1, 83714 Miesbach formlos mitzuteilen.
 

Gesetzliche Grundlagen