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Kinder- und Jugendschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Aufgabe des Jugendamtes.

Der Kinder- und Jugendschutz verfolgt folgende Ziele:

  • Kinder und Jugendliche sollen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden und eine positive Kultur des Aufwachsens erleben. Hierbei sollen potentielle Gefährdungen wenig Chance zur Entfaltung haben.
  • Junge Menschen sollen befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
  • Junge Menschen sollen in ihrer Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gestärkt werden.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte sollen dabei unterstützt werden, ihre Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

 Adressaten des Kinder- und Jugendschutzes sind:

Kinder und Jugendliche, Eltern, Erziehungsberechtigte, Fachkräfte aus den Bereichen der Jugendhilfe und der Schulen, Gewerbetreibende und Veranstalter, die Öffentlichkeit und Entscheidungsträger.