Seiteninhalt

Neuzulassung für Fahrzeuge aus dem Inland

Das Fahrzeug kommt als Neufahrzeug erstmals in den Verkehr. Es waren noch nie Kennzeichen zugeteilt und es ist kein Erstzulassungstag im Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen. Sie möchten dieses Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach zulassen. 

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC bzw. Einzelgutachten gem. § 21 StVZO, Datenblatt des Herstellers
  • Versicherungsbestätigung eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
  • gültiger Personalausweis / Reisepass; falls die Anschrift nicht oder nicht richtig eingetragen ist zusätzlich eine Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach
  • bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
  • „SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer für das Hauptzollamt“
  • ggf. Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten steuerrechtliche Auskünfte gegeben werden dürfen, sofern noch keine Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vom Hersteller ausgestellt wurde
  • Bestätigung vom Hersteller, dass es sich bei diesem Fahrzeug um ein Neufahrzeug handelt und bisher noch keine Zulassungsdokumente ausgestellt wurden
  • Kaufvertrag oder Rechnung (als Eigentumsnachweis)

  • Zusätzlich:
  • Bei Firmen:
    Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Bei Vereinen:
    Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
  • Bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)


Kontaktinformationen:

  • Die Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges ist nur persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Entstehende Kosten:

  • Ca. 30 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er)