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Saisonkennzeichen

Die Gültigkeitsdauer eines Saisonkennzeichens beträgt mindestens zwei und längstens elf Monate.

Notwendige Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Monat.
  • Versicherungsbestätigung für Saisonkennzeichen
  • Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I oder Bescheinigung über die Kennzeichenzuteilung, wenn das Fahrzeug vor dem 1. August 2000 zugelassen wurde
  • gültige HU (Hauptuntersuchung)
  • Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug stillgelegt ist gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
  • bisherige Kennzeichenschilder

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)

Bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

Bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Bei ausländischen Mitbürgern:

Sie haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung (nicht älter als ein Monat) vorzulegen.

Kontaktinformationen:

  • Die Eintragung technischer Änderungen ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO‑

Kosten und Gebühren:

  • ca. 30 €, zuzüglich Kennzeichenschild(er)