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Verlust oder Abhandenkommen der Zulassungsbescheinigung Teil I

Wird ein Ersatzschein beantragt, muss der Halter in der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides statt abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides statt vorlegen.

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültiger TÜV-Nachweis (Prüfbericht)
  • gültiger Personalausweis/Reisepass mit Hauptwohnsitz im Landkreis Miesbach
  • ggf. die eidesstattliche Versicherung von einem Notar (oder Abgabe bei der Zulassungsbehörde vor Ort)

Zusätzlich bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Geschäftsführer, Prokurist)

Bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

Bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Kontaktinformationen:

  • Die persönliche Vorsprache des Halters ist erforderlich, da eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Kosten und Gebühren

  • ca. 45 €