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Historische Kennzeichen für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde, nicht älter als ein Monat.

Ausländische Mitbürger haben ihr persönliches Ausweisdokument mit neuester Meldebescheinigung - nicht älter als ein Monat - vorzulegen.

Fahrzeuge, die stillgelegt sind:

  • Kfz. Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • Abmeldebescheinigung
  • Gutachten vom TÜV nach § 23 StVZO für die Anerkennung als Oldtimer

Fahrzeuge, die noch zugelassen sind:

  • Kfz. Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen
  • Gutachten vom TÜV nach § 23 StVZO für die Anerkennung als Oldtimer

Fahrzeuge, die gelöscht sind bzw. noch nie zugelassen waren

  • Bisheriger Kfz. Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • Gutachten vom TÜV nach § 23 StVZO für die Anerkennung als Oldtimer

Bisheriger Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr vorhanden:

  • Erklärung an Eides statt
  • Eigentumsnachweis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug zuletzt ein Kennzeichen zugeteilt hat, oder eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt, ob für das Fahrzeug ein Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung Teil II vorlag
  • ggf. Vollmacht für Beauftragten, der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen.

Zusätzlich bei Firmen:

  • Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Gewerbeanmeldung, wenn sich der Betriebssitz nicht im Zulassungsbezirk befindet.

Bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Personen.

Kontaktinformationen:

  • Die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist nur nach persönlicher Vorsprache oder durch Vollmacht möglich.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StZVO)
  • EU-Richtlinien

Kosten und Gebühren:

  • ca. 30 €