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Fahrlehrer - Fahrlehrerlaubnis

Voraussetzung

  • Im Landkreis Miesbach befindet sich Ihr Hauptwohnsitz.
  • Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.
  • Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besteht.
  • Ein ausreichender Vorbesitz besteht. Für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE müssen Sie die Fahrerlaubnisklasse B für mindestens 3 Jahre und sofern zusätzlich eine Fahrerlaubnisklasse zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen.
  • Eine Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte, die aus einem Ganztageskurs mit einer Dauer von 8 Monaten besteht.
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
  • Der Nachweis ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)zu erbringen. – entfällt bei Besitz einer nach dem 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung
  • Der Nachweis nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl zu erbringen – entfällt bei Besitz einer nach dem 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
  • Eine Vertretung zur Antragstellung ist möglich.

Antrag

  • Den Antrag können Sie bei uns anfordern.
  • Ein behördliches erweitertes Führungszeugnis ist beim Einwohnermeldeamt zu beantragen.

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit

  • Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung.
  • Antrag
  • Führerschein (ggf. in Kopie) Sie müssen im Besitz des neuen Kartenführerscheines mit den Fahrerlaubnisklassen sein, für die die Fahrlehrerlaubnis beantrag wird
  • Lebenslauf
  • Nachweise über den Abschluss der Berufsausbildung oder der gleichwertigen Vorbildung
  • Führungszeugnis
  • Das behördliche erweiterte Führungszeugnis beantragen Sie bitte über Ihre Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt -.
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung

Gebühren:

  • Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde: 48,00 EUR
    (je 24,00 EUR für die Ausstellung des Anwärter- und des Fahrlehrerschein)

Bei Vorsprachen bitten wir Sie mit der zuständigen Sachbearbeiterin einen Termin zu vereinbaren.