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Fahrgastbeförderung - Verlängerung der Fahrerlaubnis

Voraussetzung

  • Im Landkreis Miesbach befindet sich Ihr Hauptwohnsitz
  • Sie in Inhaber/in einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Persönliche Vorsprache

  • Eine Vertretung zur Antragstellung ist möglich

Antrag

  • Ist beim Landratsamt Miesbach bzw. bei Ihrer Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt – im Landkreis Miesbach erhältlich
  • Das Einwohnermeldeamt hat im Antrag den Wohnsitz zu bestätigen
  • Ein behördliches Führungszeugnis ist beim Einwohnermeldeamt zu beantragen

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit

  • Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung oder Personalausweis
  • Führerschein (ggf. in Kopie)
  • Führerschein zur Fahrgastbeförderung
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
  • Der Nachweis ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu erbringen
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung
    Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ist ein Gesundheitszeugnis gemäss Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) einer ärztlichen Fachkraft nach Wahl ausreichend.
    Nach Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. vorgezogen ab Vollendung des 58. Lebensjahres, falls die Gültigkeit über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll:
    Der Nachweis nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV ist durch das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet
    Die Untersuchungen können eigenständig durchgeführt und die Untersuchungsergebnisse bei Antragstellung vorgelegt werden
  • Führungszeugnis
    Das behördliche Führungszeugnis beantragen Sie bitte über Ihre Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt -.

Gebühren

  • Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde: 32,90 EUR

Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängert werden kann, informieren wir Sie schriftlich.

Dies sollten Sie noch beachten

  • Eine zeitgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn der Antrag ca. 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt wird.