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Fahrgastbeförderung - Krankenkraftwagen - Ersterteilung

Voraussetzung:

Im Landkreis Miesbach befindet sich Ihr Hauptwohnsitz.
Sie haben das 19. Lebensjahr vollendet.

Persönliche Vorsprache:

Eine Vertretung zur Antragstellung ist möglich.

Antrag:

Ist beim Landratsamt Miesbach bzw. bei Ihrer Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt – im Landkreis Miesbach erhältlich.

Das Einwohnermeldeamt hat im Antrag den Wohnsitz zu bestätigen.

Ein behördliches Führungszeugnis ist beim Einwohnermeldeamt zu beantragen.

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:

Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung oder Personalausweis
Führerschein (ggf. in Kopie)
Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen, muss bei Antragstellung für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gleichzeitig der Antrag auf Umtausch in den neuen Kartenführerschein gestellt werden. Beachten Sie bitte in diesem Fall auf unserer Willkommen-Seite auch die Informationen zu "Umtausch in den Kartenführerschein".
Nachweis des Besitzes der Klasse B
Sie müssen die Klasse B bzw. die alte Klasse 3 seit mindestens 1 Jahr besitzen bzw. innerhalb der letzten 5 Jahre besessen haben.
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
Der Nachweis ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu erbringen.
Nachweis über gesundheitliche Eignung
Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl unter Berücksichtigung der Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu erbringen.
Der Nachweis nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV ist durch das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet.

Die Untersuchungen können eigenständig durchgeführt und die Untersuchungsergebnisse bei Antragstellung vorgelegt werden.

Führungszeugnis
Das behördliche Führungszeugnis beantragen Sie bitte über Ihre Wohnortgemeinde – Einwohnermeldeamt -.
Nachweis der Ortskenntnis
Die Ortskundeprüfung ist erforderlich, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat.

Gebühren:

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25.01.2011, die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 10.01.2013 geändert worden ist. 
 
Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde:       derzeit 37,50 € (Stand: 10.01.2013)
 
Ortskundeprüfung:                                                derzeit 45,00 € (Stand: 10.01.2013)
 
Wiederholte Ortskundeprüfung:                             derzeit 31,00 € (Stand: 10.01.2013)

Informationen, Formulare, weiterführende Links

Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erteilt werden kann, informieren wir Sie schriftlich.