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Bauantrag Nutzungsänderung

Notwendige Unterlagen

Allgemeines:

Der Bauantrag ist bei der Gemeinde, in deren Gebiet das Baugrundstück liegt, mindestens 3-fach schriftlich einzureichen. Dabei dürfen nur amtliche Vordrucke verwendet werden.

Der Bauantrag und die Bauvorlagen müssen vom Bauherrn oder bevollmächtigten Vertreter und vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Bauantrag und Bauvorlagen:

siehe notwendige Unterlagen für einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren
siehe notwendige Unterlagen für einen Bauantrag / Sonderbau

Hinweis:

Unter Umständen sind nicht für jeden Bauantrag alle Bauvorlagen beizubringen; im Einzelfall können eine oder mehrere Bauvorlagen entfallen oder auch weitere Vorlagen zur Beurteilung notwendig sein.

Seitens der Gemeinde sind folgende Unterlagen dem Bauantrag beizufügen:

Stellungnahme der Gemeinde anhand des amtlich eingeführten Vordrucks. Wir bitten die Stellungnahme vollständig, d.h. in allen Punkten (insbesondere auf welche Bebauungsplanänderung Bezug genommen wird) auszufüllen.