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Bauvoranfrage

Unterlagen für einen Vorbescheidsantrag (Bauvoranfrage, jeweils 3-fach):

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bauvorhaben überhaupt genehmigt werden kann, sollten Sie zunächst einen schriftlichen Antrag auf Vorbescheid stellen.

Mit diesem Antrag können Sie einzelne baurechtliche Fragen vorab verbindlich sowohl für die Behörde als auch für sich klären, z. B. ob eine Grenzbebauung zulässig ist oder ob das Grundstück überhaupt bebaut werden kann. Dies hat für Sie den Vorteil, dass die kostspieligen Planungsunterlagen für einen Bauantrag vorerst noch nicht erstellt werden müssen und dass die Gebühr für den Vorbescheid geringer als eine Genehmigungsgebühr ist. Damit lässt sich das Kostenrisiko einer evtl. Ablehnung in Grenzen halten.

Bei einer Bauvoranfrage verwenden Sie dieselben Vordrucke wie bei einem Bauantrag, die im Schreibwarenhandel erhältlich sind.

Darüber hinaus benötigen Sie einen amtlichen Lageplan im Original Maßstab 1:1000, erhältlich beim Vermessungsamt (nicht älter als ein halbes Jahr), dazu drei Kopien dieses Lageplans mit Einzeichnung des Bauvorhaben

evtl. eine Bauentwurfsskizze mit Baubeschreibung

Unterschriften des Antragstellers bzw. des Entwurfsverfassers sowie aller Eigentümer (bei Ehegatten beide) der Nachbargrundstücke

Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der Gemeinde des Bauortes einzureichen; ein positiver Vorbescheid hat 3 Jahre Gültigkeit. Er kann auf Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden.