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Vorbescheidsanfrage (Bauvoranfrage)

Benötigte Unterlagen

Allgemeines:

Vor Einreichung des Bauantrages kann auf schriftlichen Antrag des Bauherrn zu einzelnen in der Baugenehmigung zu entscheidenden Fragen (z.B. planungsrechtl. Zulässigkeit, Art der Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Stellung des Baukörpers, Dachneigung, Zahl der Stellplätze) vorweg ein schriftlicher Bescheid (Vorbescheid, Art. 71 BayBO) erteilt werden.

Die zu entscheidenden Fragen sind genau zu formulieren.

Dem Antrag auf Vorbescheid sind nur diejenigen Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

Antrag und Bauvorlagen:

Antrag (dieselben Vordrucke wie bei einem Bauantrag) in 3-facher Ausfertigung (Die drei Ausfertigungen des Bauantrages sollen in verschiedenfarbige Mappen mit der Bezeichnung der Ausfertigung (1.Ausfertigung – grün, 2.Ausfertigung – rot, 3.Ausfertigung – gelb) eingeordnet werden.

Auszug aus dem Katasterwerk im Original, im Maßstab 1:1000

Lageplan und Bauzeichnungen 3-fach - soweit sie für die zu entscheidenden Fragen bedeutsam sind.

Angabe des Namens (Vor- und Zuname) und der Anschriften der Eigentümer sämtlicher Nachbargrundstücke, sofern im Antrag nicht erklärt wird, dass von der Nachbarbeteiligung im Vorbescheidsverfahren abgesehen werden soll (siehe Punkt 11 des Antrages).

Seitens der Gemeinde sind folgende Unterlagen dem Bauantrag beizufügen:

Stellungnahme der Gemeinde anhand des amtlich eingeführten Vordrucks. Wir bitten die Stellungnahme vollständig, d.h. in allen Punkten (insbesondere auf welche Bebauungsplanänderung Bezug genommen wird) auszufüllen.